Kündigung und Sexuelle Belästigung
Gefragt am 05.01.201015:20 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3947
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
Meine Firma hat rote Zahlen...in Summe ein Fehlbetrag von mehrere Mio.Euro .
Ich würde gekündigt und habe 6 Monate Kündigungsfrist bis am 30.06.2010.
Ende Januar 2010 bin ich 56 Jahre alt ,und am 9.04.2010 hätte ich 20 Jahren Betrieszugehörigkeit gehabt .
Frage:
1).Wenn die Firma Rote Zahlen hat ,muss sie trotzdem ,bei bezahlung einer Abfindung ,ein Betrag von 18 Monatsverdiensten festsetzen wenn man 56 Jahre alt ist ?
2).Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden .
Ist das auch der Fall bei rote Zahlen ?
3).Sexueller Belästigung :ist verbaler Sexuelle Belästigung gleich bestraft als nicht-verbaler oder physischer Verhalten sexueller Art? (Frage von einer Kollegin)
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen,
Henri Jelsch
15:20 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1).Wenn die Firma Rote Zahlen hat ,muss sie trotzdem ,bei bezahlung einer Abfindung ,ein Betrag von 18 Monatsverdiensten festsetzen wenn man 56 Jahre alt ist ?
Soweit die Firma „nur“ rote Zahlen schreibt und nicht insolvent ist, muss auch eine entsprechende Abfindung gezahlt werden.
Die Höhe richtet sich entweder danach, was Sie mit dem Arbeitgeber aushandeln oder nach der Betriebszugehörigkeit.
Dann sind die 19 Jahre zu rechnen und jeweils ein halbes Monatsbrutto, bei 3000 € brutto als Beispiel wären das also 28.500 €.
2).Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden ...
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