Kündigung in der Probezeit
Gefragt am 24.08.200911:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3711
Ich habe einen Arbeitsvertrag zum 01.10.09 abgeschlossen.
Vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während
der Probezeit vereinbart.
Kann ich am 1.10. (erster Arbeitstag) meine Kündigung
persönlich gegen Unterschrift zum 15.10.09 abgeben, um
am 16.10.09 eine neue Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber
zu beginnen?
Vielen Dank im voraus für Ihre kompetente Antwort und
freundliche Grüße
11:19 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)
Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
so wie Sie den die Sache schildern, können Sie in der Tat gleich zum genannten Zeitpunkt die Kündigung erklären und das neue Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt beginnen ...
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