Rechtsform und Steuerarten | frag-einen.com
SteuerberaterExistenzgründung29. September 2010

Rechtsform und Steuerarten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir (2 Personen) möchten uns mit der Vermietung von Modelwohnungen selbständig machen. Ziel ist es (gewerblich nutzbare) Wohnungen/EFH zu mieten und diese dann weiterzuvermieten. 1. Frage: Welche Rechtsform wäre zu wählen. Da wir zu zweit sind, muss ja eine GbR oder oHG gegründet werden (GmbH kommt wegen der Einlage nicht in Betracht). - Sind beide Rechtsformen gewerbesteuerpflichtig? - Gibt es Umsatz-/Gewinngrenzen, ab welchen eine GbR zu einer oHG wird (u.U. Grenzen Klein-/Handelsgewerbe??) - Ist die Gründung einer oHG zwingend mit Notarkosten verbunden? 2. Frage: Welche Steuern kommen auf einen zu? - ESt, klar! - GewSt??? - USt?? Vermietung ist doch grds. USt frei und es kann zur Ust optiert werden?!? - Vergnügungssteuer (Raum Düsseldorf/Rührgebiet) 3. Frage: Mit welchen Steuern müssen die Mieterinnen rechnen? - GewSt, ESt - USt ???? - Vergnügungssteuer?? (Kann es sein, dass diese vom Vermieter UND Mieter zu zahlen ist?) - Sind mit dem sog. Düsseldorfer Verfahren sämtliche Steuern der Mieterinnen "abgegolten"? 4. Frage: Welche der o.g. Steuern ist im Voraus zu zahlen und wann? 5. Frage: Macht es einen Unterschied, ob man für das Vorhaben Wohnungen oder gewerblich nutzbare Einfamilienhäuser anmietet? Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen! MfG
O
Oliver Burchardt
· Castrop-Rauxel
26. August 2009
Guten Tag, sofern die beiden Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen haften müssen, wäre die GbR angebracht. Vorteil : keine Notar- und Eintragungskosten beim Amtsgericht. Es würde die mündliche Absprache genügen. Ansonsten würde ich Ihnen die UG empfehlen. Stammkapital ...
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