SteuerberaterExistenzgründung29. September 2010
Rechtsform und Steuerarten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (2 Personen) möchten uns mit der Vermietung von Modelwohnungen selbständig machen. Ziel ist es (gewerblich nutzbare) Wohnungen/EFH zu mieten und diese dann weiterzuvermieten.
1. Frage: Welche Rechtsform wäre zu wählen.
Da wir zu zweit sind, muss ja eine GbR oder oHG gegründet werden (GmbH kommt wegen der Einlage nicht in Betracht).
- Sind beide Rechtsformen gewerbesteuerpflichtig?
- Gibt es Umsatz-/Gewinngrenzen, ab welchen eine GbR zu einer oHG wird (u.U. Grenzen Klein-/Handelsgewerbe??)
- Ist die Gründung einer oHG zwingend mit Notarkosten verbunden?
2. Frage: Welche Steuern kommen auf einen zu?
- ESt, klar!
- GewSt???
- USt?? Vermietung ist doch grds. USt frei und es kann zur Ust optiert werden?!?
- Vergnügungssteuer (Raum Düsseldorf/Rührgebiet)
3. Frage: Mit welchen Steuern müssen die Mieterinnen rechnen?
- GewSt, ESt
- USt ????
- Vergnügungssteuer?? (Kann es sein, dass diese vom Vermieter UND Mieter zu zahlen ist?)
- Sind mit dem sog. Düsseldorfer Verfahren sämtliche Steuern der Mieterinnen "abgegolten"?
4. Frage: Welche der o.g. Steuern ist im Voraus zu zahlen und wann?
5. Frage: Macht es einen Unterschied, ob man für das Vorhaben Wohnungen oder gewerblich nutzbare Einfamilienhäuser anmietet?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen!
MfG
O
Oliver Burchardt
· Castrop-Rauxel
26. August 2009
Guten Tag,
sofern die beiden Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen haften müssen, wäre die GbR angebracht.
Vorteil : keine Notar- und Eintragungskosten beim Amtsgericht.
Es würde die mündliche Absprache genügen.
Ansonsten würde ich Ihnen die UG empfehlen.
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