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Kündigung in der Probezeit

Gefragt am 24.08.2009
11:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3544

 

Ich habe einen Arbeitsvertrag zum 01.10.09 abgeschlossen.
Vertraglich ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während
der Probezeit vereinbart.
Kann ich am 1.10. (erster Arbeitstag) meine Kündigung
persönlich gegen Unterschrift zum 15.10.09 abgeben, um
am 16.10.09 eine neue Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber
zu beginnen?

Vielen Dank im voraus für Ihre kompetente Antwort und
freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.08.2009
11:19 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 24.08.2009
11:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.08.2009 11:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3544

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Verehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

so wie Sie den die Sache schildern, können Sie in der Tat gleich zum genannten Zeitpunkt die Kündigung erklären und das neue Arbeitsverhältnis zum genannten Zeitpunkt beginnen ...



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