Kündigung
Gefragt am 02.10.200913:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4017
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Sachverhalt:
Kündigung durch Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter hat mir mit Schreiben vom 02.09.2009 das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.10.2009 gekündigt.
Die Kündigung war rechtlich unzutreffend.
Zutreffende Kündigungsfrist ist der 31.12.2009.
Der Insolvenzverwalter hat dann unter Berufung auf das Schreiben vom 02.09.2009 mit Schreiben vom 01.10.2009 die Kündigungsfrist auf den 31.12.2009 festgesetzt.
Frage:
Ist nun für den Beginn der Kündigung der 02.09.2009 maßgebend, oder ist die Kündigung nunmehr zum 01.10.2009 ausgesprochen?
In lezterem Fall wäre die Kündigung zum 31.01.2010 wirksam.
In diesemFall würde ich Widerspruch erheben.
MfG
13:50 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Kündigungsfrist war zwar in der Kündigung falsch berechnet. Dies hat nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge sondern nur, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist endet. Daher endet wegen der Kündigung das Arbeitsverhältnis tatsächlich Ende Dezember, nicht erst Ende Januar ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 20 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!