Innerhalb welcher Frist wird eine Arbeitsunfähigkeit bei gleicher Krankheit zusammengefaßt
Gefragt am 23.11.200914:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 7670 | Bewertung 5/5
Ich werde nach TVöD beschäftigt und habe nun Arbeitszeitver-
kürzung beantragt. In der Arbeitsphase werden Arbeitsunfähigkeiten berücksichtigt, die Hälfte der Krankentage werden angehängt, wenn es über 6 Wochen geht.
Ich war im Juli 4 Wochen krank und im Nov. 3 Wochen krank, die gleiche Krankheit.
Die BKK schrieb nun, daß innerhalb einer bestimmten Frist die Krankentage zusammengefaßt werden, da es jeweils der gleiche Befund war. Somit kam ich
über 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit und mußte Krankengeld beantragen und einige Tage werden der Arbeitsphase angehängt.
Da diese Krankheit mit Sicherheit während meiner noch
3-jährigen Arbeitsphase erneut kommt, interessiert mich
"die bestimmte Frist"(Zeitraum), in welcher die BKK die gleichen Krankheiten zusammenfassen kann.
Bei verschiedenen Krankheiten kann es nicht zusammengezählt
werden.
14:36 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen. Danach wird von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt.
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten (ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet) immer wieder an der Krankheit erkrankt, dann werden diese Krankheitstage aufsummiert, bis die vorgenannten sechs Wochen erreicht sind.
Falls der Arbeitnehmer jedoch zwischen zwei einzelnen Erkrankungen länger als sechs Monate wieder gearbeitet hat, dann beginnt der sechswöchige Entgeltfortzahlungsanspruch erneut ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 28 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!