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Geschäftsverkauf

Gefragt am 18.02.2010
22:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4220

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich im Sommer letzten Jahres dazu entschlossen, mein Geschäft (2,5 Mitarbeiter, Lottogeschäft) zum Ende Juni diesen Jahres zu schließen, da es seid Jahren Verluste erziehlt.
Da ich einen Mietvertrag mit einjähriger Kündigungsfrist habe, musste ich im Juni letzten Jahres kündigen. Ich habe dann noch das Geschäft meinen Mitarbeitern zum Kauf anbeboten, die dies jedoch abgelehnt haben. Da die Mitarbeiter z.t. schon sehr lange bei mir beschäftigt sind ( 18 Jahre bzw. 8 Jahre) habe ich im Dezember allen drei Mitarbeitern zum Ende Juni 2010 fristgemäss gekündigt.
Nun habe ich Ende Januar eine Anzeige geschaltet und versucht einen Käufer für das Geschäft zu finden. Nun haben sich mind. 2 sehr interessierte Käufer gefunden. Da das Geschäft sich für ein Ehepaar durchaus rechnet aber darüber hinaus kein Gewinn bleibt, könnten die Käufer die Mitarbeiter nicht übernehmen, die ja auch gekündigt sind.
Bin ich hier rechtlich auf der sicheren Seite oder gibt es Einwände? zB. § 613a
Sollte es Probleme geben, hinsichtlich Arbeitsrecht, wie kann man diese lösen? Z.B. Aufhebungsvertrag?
Mit besten Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.02.2010
22:50 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 18.02.2010
23:20 Uhr

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Beantwortet am 18.02.2010 23:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4220

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihrer Schilderung gibt es keine Probleme. § 613a I BGB verhindert nur, dass der Käufer innerhalb eines Jahres kündigt, aber nicht, dass Sie im Dezember kündigen durften.

Nach Absatz 4 sind nur Kündigungen wegen des Betriebsübergangs unwirksam. Sie haben jedoch nicht wegen des Betriebsübergangs sondern aus anderem Grund gekündigt ...



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