Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Gehalt

Gefragt am 03.03.2011
07:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8767

 

Ich habe am 01.02.2011 bei der Caritas als Diplom- Sozialpädagogin eine neue Arbeitsstelle begonnen. Am 28.02.2011 bekam ich kein Gehalt. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin im Personalamt länger erkrankt ist und daher meine Daten nicht verarbeitet wurden, da keine Vertretung eingesetzt wurde. Mir wurde das Angebot eines Vorschusses gemacht.
Wie sieht dies arbeitsrechtlich aus? Muss ich bis Ende März auf mein Gehalt warten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.03.2011
07:06 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 03.03.2011
08:49 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.03.2011 08:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8767

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Fälligkeit des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Nach dieser gesetzlichen Regelung sind Arbeitnehmer vorleistungspflichtig: Erst muss gearbeitet werden, danach muss der Arbeitgeber den Lohn bezahlen.

Ist daher im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart, d.h. wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bzw. Monaten bemessen, muss der Arbeitgeber nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig. In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können aber von § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Sehen Sie daher zunächst in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag nach, bis zu welchem Monatstag die Vergütung gezahlt haben muss ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 10 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung