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Elternzeit, deutscher Arbeitgeber

Gefragt am 03.06.2012
21:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3289

 

Situation: bin derzeit in Elternzeit und habe mit Zustimmung des Arbeitgebers vereinbart meine Taetigkeit mit 1. September wieder aufzunehmen
Frage:
Sollte ich im Juli oder August wieder schwanger werden muss mich der Arbeitgeber zurueck nehmen oder kann er mich verpflichten meine Elternzeit zu verlaengern? Ist es dem Arbeitgeber rechtlich moeglich, wenn ich am 1. September mitteile ,dass ich erneut schwanger bin, einen Aufloesungsvertrag anzubieten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.06.2012
21:27 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 03.06.2012
21:42 Uhr

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Beantwortet am 03.06.2012 21:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3289

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit wieder zurücknehmen. Einzige Ausnahme sind Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht durchführen darf Beispiel: Arbeiten am Röntgengerät ...



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