Elternzeit, deutscher Arbeitgeber
Gefragt am 03.06.201221:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3289
Situation: bin derzeit in Elternzeit und habe mit Zustimmung des Arbeitgebers vereinbart meine Taetigkeit mit 1. September wieder aufzunehmen
Frage:
Sollte ich im Juli oder August wieder schwanger werden muss mich der Arbeitgeber zurueck nehmen oder kann er mich verpflichten meine Elternzeit zu verlaengern? Ist es dem Arbeitgeber rechtlich moeglich, wenn ich am 1. September mitteile ,dass ich erneut schwanger bin, einen Aufloesungsvertrag anzubieten?
21:27 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit wieder zurücknehmen. Einzige Ausnahme sind Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht durchführen darf Beispiel: Arbeiten am Röntgengerät ...
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