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Elternzeit - Neuer Arbeitsvertrag wegen 2 Monate arbeiten

Gefragt am 03.02.2010
20:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3989

 

Hallo,

zurzeit bin ich in Elternzeit für 24 Monate, mein Mann nimmt jetzt aber die 2 Vätermonate in anspruch, sodass ich wieder für 2 Monate in meiner Firma arbeite.(Hatte dort ein Volzeitvertrag unbefristet) heute hat mir mein AG einen neuen Arbeitsvertrag vor die Nase gelegt:

Dort steht drin unter
1.1 "Befristetes Beschäftigungsverhältnis mit sachlichem Grund"

Es liegt ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gemäß §14 Abs.1 TzBfG (mit sachlichem Grund) vor, das am 01.02 beginnt und am 01.04.10 endet.

12.11 Mit inkrafttreten dieses Arbeitsvertrages, bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen frühestens zum 01.12.2007, treten alle anderweitigen Vertragsregelungen, gleich welcher Art, außer kraft.

Kann ich den Vertrag ruhig unterschreiben oder verliert mein alter Arbeitsvertrag seine Gültigkeit und ich bin ab 01.04.10 arbeitssuchend.

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.02.2010
20:17 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 03.02.2010
22:59 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.02.2010 22:59 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3989

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Sie haben die Lage schon richtig eingeschätzt. Wenn Sie diesen Vertrag so unterschreiben, hat Ihr alter Arbeitsvertrag keine Gültigkeit mehr und nach Ablauf der Befristung laufen Sie Gefahr, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Vertrag nicht verlängert ...



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