Einseitig freigestellt- wie geht's weiter
Gefragt am 24.03.201012:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3954
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbete in einem Großhandelshaus und in der letzten Woche ist mir ein Mißgeschick geschehen.
Mein Aufgabengebiet umfasst in erster LInie die Disposition. Vor einer betrieblichen Umstrukturierung nahm ich die Aufgaben eines Assistenten war.Hierzu gehörte der Einkauf, Reklamationsbearbeitung für die Endkunden eines großen DiscountKunden. Dies änderte sich nach dem Tod meines Abteilngsleiters, ein anderer übernahme diese Abteilung. Und dann wurde umstrukturiert.
Und bin jetzt als Disponent tätig.
Ich bekam von unserer Zentrale eine Email im Anhang weitergeleitet.
Es handelte sichbei dieser Email um die Reklamation eines Kunden eben dieses Discounters. Diese war bereits im letzten Jahr bekannt und auch berechtigt- außer Zweifel. Allerdings war der Artikel im letzten Jahr nicht lieferbar da es sich um Saisonware handelte und diese nicht vorrätig. Der Kunde bekam ein Schreiben; wir teilten ihm mit, dass er die Ware mit neuem Zugang im Frühjahr diesen Jahres bekommen sollte. Er zeigt sich einverstanden.
Nun zum Sachverhalt.
Zwischenzeitlich obliegt mir nicht mehr die Abwicklung edieser Fälle, dennoch werde ich öfters angeschriben und angerufen, um solche Fälle zu behandeln, obwohl dies zeitlich sehr schwierig ist.
Ich bekam eine Mail aus der Zentrale, im Anhang eine Mail des Kunden vom 16.03.2010.
In dieser Mail teilte der Kunde mit, dass er den Artikel nicht mehr haben wollte und den Kaufpreis erstattet haben wollte. Hingegen der Absprache. Im Glauben daran, dass ich noch die Email der Kollegin geöffnet hatte und nicht den Anhang schrieb ich als Antwort, dass es keinen Kaufpreis erstattet geben würde. Das bereits Artikel versendet worden seien, ich aber nicht wisse an wen, da das ja zwischenzeitlich eine Kollegin macht. Der Kunde warten solle bis diese entsprechende Kollegin aus dem Urlaub zurück sei. und wenn nicht geschehen dann die Versendung erfolgen würde.
Leider, schrieb ich auch im Glauben daran an meine Kollegin zu antworten, Was will der Affe denn?
Im Hinterkopf das Agreement, das ein neuer Artikel versendet werden würde.
Der Kunde bekam diese Email und sandte diese an den großen Discounter. Der wiederum schickte eine kommentarlose Email mit diesem Anhang.
Daraufhin wurde ich bei der Geschäftsführung vorgeladen und dort natürlich schärfstens kritisiert.
Vertrauensbruch, da ich im Namen der Fa. schrieb. Und vieles mehr. Obwohl ich bisher in meiner 6 jährigen Zugehörigkeit nie "disziplinarisch" auffällig geworden bin.
Ich schlug vor
mich selbst persönlich bei dem Kunden zu entschuldigen, und dies auch dem Discounter zugänglich zu machen. Ferner im Zweifelsfall den Kaufpreis aus eigener Tasche zu erstatten (zu diesem Zeitpunkt hatte ich dann erfahren, dass eben an diesen KUnden bereits am 08.03. ein neuer Artikel mit einer Spedition versendet worden ist).
Mir wurde untersagt irgend etwas zu schreiben, ebenso durfte ich nicht mehr an meinen Firmen Pc. Der Chef persönlich geleitete mich hinaus. Und man sagte mir dass ich bis Freitag der nächsten Woche am 06.03. freigestellt wäre. Jetzt habe ich am Freitag einen Termin mit der Geschäftsleitung und weis nicht was mich erwartet. Könnten Sie mir aufzeigen womit ich zu rechnen haben könnte?
Im Hintergrund bitte ich zu beachten, dass in der nahen Vergangenheit dieses Unternehmen umstrukturiert worden ist. Im Rahmen dieser Maßnahme sind ganze Abteilung aufgelöst worden in andere Niederlassungen verlegt, und die Mitarbeiter demenstprechend entlassen worden.
12:44 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier liegt eine Vertragsverletzung vor, da ein Kunde – wenn auch aus Versehen – beleidigt worden ist.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber (AG) jetzt eine Abmahnung auszusprechen.
Eine Kündigung darf jetzt noch nicht erfolgen. Obwohl der AG dies sicher in Erwägung ziehen wird.
Dennoch ist die Kündigung das schärfste Mittel, daher muss der AG erst eine Abmahnung aussprechen ...
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