Eigene Wohnung
Gefragt am 16.10.201013:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4260
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine eigene Wohnung wird doch nach dem Gesetz erst mit 25 Jahren vom Job Center Finanziert, wieso eigentlich erst mit 25 Jahren?
Gibt es eigentlich nicht Möglichkeiten, dass man vielleicht vor dem 25 Lebensjahr Ausziehen könnte, also diese so genannten Ausnahme Regelungen?
Ab wann wird so eine Ausnahme Regelung vom JobCenter Entschieden, Also welche voraussetzungen müssen dafür Erfüllt Sein oder Vortretten?
Ich wohne noch bei meiner Mutter und ich Verstehe mich zurzeit sehr Gut mit meiner Mutter, nur ich möchte auch sehr gerne Selbstständig werden.
Ich könnte mir ein Job Suchen, und somit eine eigene Wohnung selber Finanzieren, Aber so ohne Schulabschluss gibt es nicht gerade viele Möglichkeiten außer vielleicht Zeitarbeitsfirmen.
Vom JobCenter wurde ich als Analphabeth Abgestempelt, und ich bin deren Meinung für den ersten Arbeitsmarkt nicht Geeignet.
Ich werde nun ein Einstellung Bescheidt vom JobCenter erhalten, Also die wollen mir keine Leistungen mehr Finanzieren, Weil ich jede Mitarbeit vom JobCenter Abgelehnt habe, nun muss ich Grundversicherung Beantragen.
Was bedeutet eigentlich Grundversicherung und wie sind dort die Regellungen mit einer eigenen Wohnung und wie wird werden mir dort die Leistungen Finanziert?
13:17 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist korrekt,dass Sie grundsätzlich erst ab dem 25. Lebensjahr eine Wohnung finanziert bekommen können ...
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