Dienstvertrag als Vorstandsmitglied
Gefragt am 24.04.201217:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4399
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
1991 wurde ich mit einem normalen Arbeitsvertrag als Werkstattleiter einer Agrargenossenschaft eingestellt. 1996 wurde ich duch den Aufsichtsrat per Dienstvertrag ohne Vertragslaufzeit in den Vorstand berufen, behielt aber auch meine Werstattleiterfunktion. 2011 erkrankte ich an Blasenkrebs und wurde operiert und bin bis jetzt krankgeschrieben. Auch in 2011 wurde die Werkstatt der Agrargen. an ihre Tochterfirma, einem Landmaschinenhandel, verkauft und alle Werkstattbeschäftigten, außer mir, wurden in die neue Firma übergeleitet. Ich möchte mich nun wiedereingliedern, jedoch möchte mich die Agragen. am liebsten loswerden und die Landmaschinenfirma möchte mich als Schwerbeschädigten nicht einstellen. Ich bin nach wie vor bei der Agragen. beschäftigt.
Welche Rechte habe ich?
Mit Freundlichen Grüßen!
17:31 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Wenn Sie als Schwerbehindert anerkannt sind, darf Ihr jetziger Arbeitgeber Sie nicht ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes kündigen ...
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