Bonuszahlung
Gefragt am 18.11.200914:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4582
Guten Tag!
Laut meinem Arbeitsvertrag steht mir eine Bonuszahlung in Höhe von 2,5% auf den von meiner Abteilung erzielten Reingewinn zu. Im April d.J. erhielt ich die Bonusausschüttung, wie üblich. Allerdings erhielt ich ca. 100.000Euro (brutto) weniger als errechnet. Schriftlich gab es weder eine Ankündigung/Begründung noch eine mit mir getroffene Zusatzvereinbarung.
Da ich zu meinem Ag ein sehr gutes Verhältnis habe und ich in diesen Krisenzeiten Unterstützendes beitragen wollte, widersprach ich nicht.
NUN stellt sich eine völlig andere Situation dar: mein Ag ist nicht mehr zahlungsfähig, sucht einen neuen Besitzer.
Meine Frage nun an einen Rechtsspezialisten: Kann ich die Differenz meiner Bonuszahlung noch nachfordern, ggf. bei einem Arbeitsplatzverlust diese Summe mit in die Abfindungsforderungen rechnen??
Vielen Dank für eine Auskunft und
mfg
Iris Jänsch
14:58 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr verehrte Fragestellerin,
da die von Ihnen erwähnte Bonuszahlung vertraglich vereinbart ist, steht Ihnen ein vertraglicher Anspruch auf Zahlung des Bonuses freilich zu. Daher haben Sie immer noch einen Zahlungsanspruch gegen Ihren AG, soweit Ihr Anspruch auf Bonuszahlung noch nicht erfüllt ist. Es spielt für das Bestehen dieses Anspruches keine Rolle, ob der AG nun zahlungsunfähig ist oder nicht. Der Umstand einer bevorstehenden Insolvenz wirkt sich allein auf die tatsächliche Durchsetzbarkeit aus, mit anderen Worten darauf, ob im Rahmen der Betriebsauflösung Ihre Forderung noch in voller Höhe ausgeglichen werden wird oder nicht ...
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