Befristeter AV und Kündigung
Gefragt am 31.07.200920:13 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3992 | Bewertung 4.3/5
Folgende Situation:
Beginn befristeter Arbeitsvertrag am 01.02.08 bis 31.07.08
Neue Befristung am 01.08.08 bis 31.01.09.
Nächste Befristung 01.02.09 bis 30.05.09.
Am 01.06.09 die VIERTE Befristung bis zum 30.11.2009
In den Befristungen steht nur drin : ... wir entsprechend dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge , ein weiteres Mal bis zum .......... befristet !
Es sind keine Gründe oder sowas in den Befristungen angegeben.
1. Frage: 4x Befristet o. Sachgrund im AV rechtlich ok oder vielleicht sogar jetzt unbefristet ???
Heute habe ich die Kündigung zum 31.08.09 erhalten.
2. Frage : Möglich bei befristeten Verträgen.
Grund der Kündigung:
Am 20 und 21. AU alles ok weiter Krank bis 23. aber die AU verloren und Hausarzt im Urlaub also keine AU.
Am 24. wurde ich weiter Krankgeschrieben für den 23.bis 29. AU habe ich am 25. an die Bürotür meines AG gehängt, wie ich es immer mache.
Habe am 25. abends angerufen und für den Schichtleiter auf Anrufbeantworter gesprochen, damit er es frühzeitig weiss.
Jetzt sagt der AG es wäre keine AU dagewesen und ich hätte erst am Montag angerufen. Ich habe dann eine Aufforderung zur Arbeitsaufnahme bekommen zum 30. bin auch hingegangen, es gab auch ein Gespräch und ich habe eine Kopie der AU (Beleg der Krankenkasse) abgegeben. habe die Situation dann geklärt. Und heute hat mich der AG gekündigt wie o.g. Es gibt eine Vereinbarung die sollte ich unterschreiben, das ich im August freigestellt bin bei vollem Lohn aber Verzichte auf klage usw. Habe nichts unterschrieben und nur den Erhalt der Kündigung quittiert. Was mache ich jetzt, wäre nicht erstmal eine Abmahnung , wenn überhaupt fällig gewesen, es gab bisher keine Abmahnungen o.ä. gegen mich.
Ich habe meinem AG gesagt das ich ganz normal weiter arbeiten komme.
Klage beim Gericht oder wie weiter.
Kann man überhaupt Kündigen bei befristeten AV (abgesehen von fristlos).
Zur Kündigung steht im AV Für Kündigung gelten -auch im Falle eines befristeten AV- die gesetzlichen Bstimmungen §§622,626 BGB.
Durch meine Rechtschutz habe ich bereits Deckungszusage und würde bei Interesse diesen Fall auch an Sie weitergeben.
Bitte dringend ANtworte
20:13 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Frage: 4x Befristet o. Sachgrund im AV rechtlich ok oder vielleicht sogar jetzt unbefristet ???
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf höchstens 3-mal verlängert bzw. weiterbefristet werden. Da in Ihrem Fall bereits die vierte Befristung stattgefunden hat, hat sich Ihr befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.
Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit (dem vierten) Fristablauf endet, sondern die allgemeinen Kündigungsfristen, also entweder die Vertraglichen, die tarifvertraglichen (falls vorhanden) oder die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB zu beachten sind.
Zu 2). Frage : Ist eine Kündigung bei befristeten Verträgen möglich?
In der Regel darf ein befristeter Arbeitsvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn im Anstellungsvertrag ist eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, die die vorzeitige Beendigung des Vertrages erlaubt.
Ob dies bei Ihnen der Fall ist, vermag ich aus der Ferne ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag leider nicht zu beurteilen ...
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