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Bau BG

Gefragt am 01.03.2012
10:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5798

 

Privates Bauvorhaben mit Eigenleistung

Merkblatt Bau BG Abs. 2 "Bauher ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Maßnahme vorbereitet/ausführt der verbereiten/ausführen lässt. Bauher ist dabei in der Regel derjenige, dem die Baugenehmigung erteilt wird und/oder im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist.

Meine Frau ist Eigentümerin und Kreditnehmer für unser Haus.
Die Baugenehmigung wurde mir erteilt.Ich habe die Baumasnahme organiesiert und zum Teil selbst duchgeführt.

Farage: Bin ich Unternehmer im Sinne der Bau BG?

Muss für meinem Vater Beiträge entrichten wenn er die ganze Zeit oder teilweise mitarbeitet (mehr als 100 h)

Gibt es spezalisten in Berlin bzw,. Bernau die Erfahrungen mit der Bau BG haben.

Rückfragen gern unter 030 943 812 00 oder per mail proj.tm@t-online.de

Rückfrage

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2012
10:57 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 01.03.2012
11:48 Uhr

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Beantwortet am 01.03.2012 11:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5798

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Sobald Freunde, Kollegen, Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mithelfen, muss sie der private Bauherr innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden. Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt (vgl. § 14 EStDV), was nach Ihrer Schilderung auf Sie zutreffen dürfte.

Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es nur bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten ...



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