Aufhebungsvertrag in der Probezeit
Gefragt am 25.10.200919:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6178
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich ausdrücklich bitten, dass meine
Fragestellung nicht veröffentlicht wird.
Auf Wunsch von meinem Chef wird das Arbeitsverhältnis 0,5
Monate nach Ende der Probezeit durch Aufhebungsvertrag
beendet. Dieses wurde mir 1,5 Mo. vorher mitgeteilt. Mir
wurde angeboten noch einen Monat länger zu arbeiten, was
ich abgelehnt habe. Wieso nicht einfach Kündigung? Welche
Nachteile ergeben sich daraus für mich?
Meine Geburtsort hat einen Schreibfehlen. Ist der Vertag
dennoch gültig?
Im Vertrag steht: " Mit der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sind alle gegenseitigen Ansprüche
abgegolten. Herr/Frau...bestätigt insbesondere, dass keine
Ansprüche mehr auf Zahlung von Überstunden und Abgeltung
von Urlaubsansprüchen bestehen."
Überstunden werden bei uns tägl. ca 3-6 h gemacht, ohne
Dokumentation und ohne Auszahlung. Als Ausgleich bekommt
man xy Tage im Jahr frei. Ich bestehe nicht auf Auszahlung
der Überstunden. Resturlaub möchte ich zum Schlußm
nehmen.Auf diesen erlischt der Anspruch nicht?
Habe dort Gutachten geschrieben. Die Überweisung für diese
Leistung erfolgt 4x im Jahr vom Chef.Habe diese noch
nicht erhalten. Erlisch durch diesen Vertrag mein Anspruch
darauf?
Des weiteren sollte vor 3 Monaten mein Grundgehalt höher
eingestuft werden, was bisher nicht erfolgte. Erlischt
durch diesen Vertrag meine Anspruch auf diese Nachzahlung?
Ist es zu empfehlen diesen Vertrag zu unterschreiben oder
ist eine Kündigung besser?Kann ich selbst jetzt Kündigung
einreichen?
Schöne Grüsse.
19:28 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Zuerst muss ich Ihnen mitteilen, dass sowohl Frage als auch Antwort veröffentlicht werden, allerdings hinsichtlich Ihrer Daten anonym. Es kann also kein Dritter nachvollziehen, dass Sie diese Frage gestellt haben.
Sie sollten auf keinen Fall selbst kündigen. Dies bringt enorme Nachteile hinsichtlich einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit wird dann eine entsprechende Sperrzeit verhängen.
Wenn Ihnen Ihr Chef hier nicht kündigen will, kann er einen Aufhebungsvertrag anbieten. Diesen müssen Sie aber nicht unterschreiben. Ein Vertrag kommt nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Ihr Chef kann Sie nicht zwingen den Vertrag anzunehmen.
Die von Ihnen genannten Formulierungen sind im Grunde genommen Standardformulierungen, die regelmäßig in solchen Aufhebungsverträgen auftauchen ...
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