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Aufhebungsvertrag ablehnen

Gefragt am 01.02.2011
21:51 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18118

 

Hallo,
ich bin seit 5 Jahren ungekündigt in meiner Firma beschäftigt (ca.700 Mitarbeiter, wirtschaftlich gesund). Nun hat man mir einen Aufhebungsvertrag unter Berücksichtigung meiner normalen Kündigungsfristen (Ende September) und auch eine Abfindung (Höhe noch nicht genannt) angeboten, da man mit meiner Leistung nicht mehr zufrieden ist (auch hat man mir gesagt, dass man auch in anderen Bereichen des Unternehmens große Schwierigkeiten für mich sieht und es wohl besser wäre die Firma zu wechseln). Man hat mir Bedenkzeit gegeben, um darüber nachzudenken, wie ein solcher Aufhebungsvertrag für mich aussehen könnte und wo ich Unterstützung für Bewerbungen haben möchte.
Da ich auch von der Firma weg möchte, hätte das für mich für Bewerbungen bei anderen Firmen den Vorteil, dass meine recht lange Kündigungsfrist (6 Monate zum Quartal) damit aufgehoben wäre, und es einen „klaren Schnitt“ gäbe. Frage ist nur, ob ich bis Ende September überhaupt einen neuen Arbeitgeber finde!
Da ich u.a. Unterhalt für meine beiden Kinder bezahle (und die das auch benötigen!), ist mir das Risiko eigentlich zu hoch arbeitslos zu werden und dann auch u.U. noch eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld zu bekommen.
Ich habe mir in der Firma nichts zu Schulden kommen lassen und daher wäre aus meiner Sicht eine ordentliche Kündigung durch meinen Arbeitgeber nicht gerechtfertigt. Deshalb neige ich nun dazu den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben.
Ich möchte aber auch keinen (zu großen) Ärger und mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung eine gemeinsame Lösung finden.

Meine Fragen:

1. kann ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich den Aufhebungsvertrag wegen zu hohem Risiko nicht unterschreiben werde, ich jedoch eine friedliche Lösung möchte und mir so schnell wie möglich einen neuen Arbeitgeber suchen möchte?

2. Was kann die Reaktion meines Arbeitgebers darauf sein? welche Mittel hat er und wie kann ich darauf reagieren?

3. Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Arbeitgeber bei Ablehnung des Aufhebungsvertrages damit einverstanden ist mich kurzfristig gehen zu lassen, wenn ich dann tatsächlich einen neuen Arbeitgeber gefunden habe?

4. welche weiteren Alternativen könnten Sie mir empfehlen? (vielleicht Aufhebungsvertrag mit längerer Frist?, Bestehen auf neue Position im Unternehmen zum gleichen Gehalt? weitere Möglichkeiten???)

5. Welche Möglichkeiten hätte mein Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts? (Versetzung in andere Abteilung? Sofort oder erst nach Kündigungsfrist?)
(siehe auch Auszug aus meinem Anstellungsvertrag im Anhang!)

6. Kann mir Gehalt gekürzt werden? Wenn ja, ab wann und wie viel? (AT-Zulagen?)(siehe auch Anstellungsvertrag im Anhang)

7. Falls ich eine neue Position im Unternehmen finde oder angeboten bekäme, müsste ich dafür eine Änderungskündigung akzeptieren?

8. wie sollte ich also am Besten vorgehen?

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.02.2011
21:51 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 01.02.2011
22:38 Uhr

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Beantwortet am 01.02.2011 22:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18118

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Ja Sie können Ihrem Arbeitgeber sagen, dass Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, sich aber trotzdem nach einem neuen Job umsehen.
Zu 2. Der Arbeitgeber kann versuchen eine betriebsbedingte Kündigung mit Anhörung des Betriebsrats durchzusetzen. Allerdings halte ich es bei der Unternehmensgröße für unwahrscheinlich, dass er dem Arbeitsgericht überzeugend darlegen kann, dass es keine Möglichkeit gibt, Sie im Unternehmen weiter zu beschäftigen.
Wahrscheinlicher ist, dass er nach Fehlern sucht, Sie abmahnt, sobald er glaubt einen Fehler bei Ihnen gefunden zu haben und dann beim nächsten Fehler eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht. Damit Sie möglichst viele Fehler machen, wird er Ihnen im Rahmen seines Direktionsrechts Arbeiten geben, die Ihnen nicht liegen. Sie sollten sich jetzt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen, bevor Sie dem Arbeitgeber sagen, dass Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben ...



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