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Arbeitszeugnis und Ansprüche auf Weihnachtsgeld

Gefragt am 27.11.2011
11:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4777 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe Mitte September eine Freistellung bei meinen Arbeitgeber unterschrieben. Mein Arbeitvertrag war bis zum 15.10.11 befristet.In der Freistellung steht als letzte Klausel: "Mit der Auflösung des Vertrages sind alle weiteren wechselseitigen Ansprüche abgegolten". Jetzt warte ich vergeblich auf ein Arbeitszeugnis. Habe mich vor zwei Wochen schriftlich an meinen Arbeitgeber gewannt, aber ohne Ergebnis. Zudem stellt sich für mich auch die Frage, ob ich noch Ansprüche auf Weihnachtsgeld habe. Kann der Arbeitsgeber sich jetzt weigern??? Habe nicht damit gerechnet, dass die sich wegen eines Arbeistzeugnisses so anstellen.
Hatte bei meinem Arbeitgeber einen Tarifvertrag nach BAT-Kf. Anbei finden sie die Freistellung und meinen Arbeitsvertrag.

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.11.2011
11:21 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 27.11.2011
12:48 Uhr

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Beantwortet am 27.11.2011 12:48 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4777 | Bewertung 5/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach § 630 BGB, § 109 GewO hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Führung und Leistung zu erteilen. Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30 ...



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