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Arbeitszeit

Gefragt am 27.05.2010
16:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4095

 

Guten Tag,
ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Von dessen Kunden werde ich an manchen Tagen nur für 1-2 Stunden eingesetzt. Bekomme dafür natürlich auch nur 1-2 Stunden bezahlt. Die Fahrtkosten sind höher als der Lohn. Ist das zulässig? Gibt es eine Mindestarbeitszeit?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.05.2010
16:31 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 27.05.2010
16:39 Uhr

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Beantwortet am 27.05.2010 16:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4095

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es gibt keine gesetzliche festgeschriebene Mindestarbeitszeit.

Sie müssen doch aber einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma haben. Aus diesem Vertrag muss sich ergeben, in welchem – vor allem zeitlichen – Rahmen man Sie einsetzen kann.

Die Fahrtkosten müssen bei solchen Einsätzen auch vom Kunden oder der Zeitarbeitsfirma bezahlt werden ...



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