Arbeitszeit
Gefragt am 27.05.201016:31 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4095
Guten Tag,
ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Von dessen Kunden werde ich an manchen Tagen nur für 1-2 Stunden eingesetzt. Bekomme dafür natürlich auch nur 1-2 Stunden bezahlt. Die Fahrtkosten sind höher als der Lohn. Ist das zulässig? Gibt es eine Mindestarbeitszeit?
16:31 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es gibt keine gesetzliche festgeschriebene Mindestarbeitszeit.
Sie müssen doch aber einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma haben. Aus diesem Vertrag muss sich ergeben, in welchem – vor allem zeitlichen – Rahmen man Sie einsetzen kann.
Die Fahrtkosten müssen bei solchen Einsätzen auch vom Kunden oder der Zeitarbeitsfirma bezahlt werden ...
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