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Arbeitsvertrag Klausel Wettbewerb

Gefragt am 09.12.2009
16:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4368

 

Hallo, ich arbeite gerade bei einer Firma A (Dienstleister), diese arbeiten mit diversen Firmen zusammen unter anderem auch für eine Firma B. Für die Firma B mach ich bei Firma A eine Dienstleistung.

Firma B würde gerne mich im 2010 als Feste Mitarbeiterin haben. bei Firma A habe ich einen Arbeitsvertrag Unterschrieben am 14.12.2006 , der Beinhaltet eine Klausel Wettbewerbsverbot ,

Da steht drin: Dem Mitarbeiter ist es für 2 Jahre verboten, für einen Kunden der Firma A zu Arbeiten.

das heisst ich darf bei Firma B nicht arbeiten. Was kann ich tun? wie sieht es aus wenn ich vor gericht gehe? Es gibt jetzt endlich auch ein Recht auf Frei Arbeitsplatzwahl? oder? Ich bin jung und leider hatte ich noch nie so ein Problem. Bitte helft mir .

danke liebe Grüsse Maria-Elisa Curulli

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.12.2009
16:39 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 09.12.2009
16:55 Uhr

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Beantwortet am 09.12.2009 16:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4368

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Grundsätzlich habenSsie vollkommen Recht und es gibt ein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl.

Es ist aber in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Wettbewerbsverbot unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein kann.

Die erste Voraussetzung ist, dass das Wettbewerbsverbot nicht länger als zwei Jahre ist, was bei ihnen der Fall ist ...



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