arbeitsrecht
Gefragt am 10.12.200913:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4310
HABE IN DIESEM JAHR KEIN URLAUBSGELD KEIN WEINACHTSGELD UND NUN BEKOMME ICH NOCH NICHT MAL MEINEN URLAUB WEGEN DER WIRTSCHAFTLICHEN LAGE HABE ALLES VOHER 16 JAHRE IMMER BEKOMMEN MEINE FRAGE DAS JAHR IST JETZT FAST ZU ENDE WIE KANN ICH VORGEHEN MUSS ICH ALLES SO HINEHMEN BIN METALLER HABEN KEINEN BETRIEBSRAT DEN MAN UM HILFE BITTEN KÖNNTE 3 LEUTE ARBEITEN IM BETRIEB ALLES WURDE MIR IMMER MÜNDLICH KURTZ VORHER MITGETEILT
13:13 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
So einfach wie Ihr Arbeitgeber sich das vorstellt, kann er Ihnen das Weihnachts- und Urlaubsgeld grundsätzlich nicht streichen. Insbesondere kann es nicht so kurzfristig kürzen.
Nachfolgend habe ich Ihnen einleitend und zum besseren Verständnis einen sehr informativen Link Informationen rund ums Thema Weihnachtsgeld beigefügt. Diese Informationen sind grundsätzlich auch auf den Themenbereich Urlaubsgeld anwendbar:
http://www ...
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