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Änderungskündigung mündlich während Elternzeit (anderer Job, andere Stadt)

Gefragt am 21.02.2010
19:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4523

 

Guten Tag!
in einem älteren Beitrag habe ich bereits gelesen, daß bereits vor Ablauf der Elternzeit eine Änderungskündigung ausgesprochen werden kann. Meine Elternzeit endet im Frühjahr ´10; ich gehöre seit acht Jahren der Firma an. Ich bin alleinerz. mit einem Kind.
Ich hatte letzte Woche ein Gesprächstermin, bei dem mir mitgeteilt wurde, mein Arbeitsplatz im Innendienst in BW sei nicht mehr vorhanden (aufgrund mangelnder Kunden).
Ich dürfe nun gerne in der BuHa -nach Wahl zu 50% bis 100%- arbeiten, Standort der BuHa ist im 470 km weiter gelegenen NRW! Falls ich das Angebot (bis dato ohne Details, Gehaltsangabe etc.) ablehne, sei die einzige Alternative, daß mein AG mir kündigt mit Abfindung. Ich solle mich Anfang nächster Woche entscheiden!
1. War das Gespräch bereits eine wirksame Änderungskündigung?

2. Inwieweit greift hier das Kündigungsschutzgesetz? Hintergrund: Die GmbH ist eine Vertriebsniederlassung, mit nur 2 Standorten in NRW und BW, kein Betriebsrat; Konzernmutter -firmiert anders- mit Sitz in Nordeuropa. Nach Beginn meiner Elternzeit wurde im Büro BW eine neue Kollegin unbefristet eingestellt, alleinstehend ohne Anhang. Eine weitere Kollegin befindet sich seit ´09 in Elternzeit.
Das Büro in NRW umfaßt zZt ca. 8 Mitarbeiter (ohne Außendienst), in BW arbeiten ca. 5,5 Mitarbeiter. Mit meinem Eintritt in die Elternzeit in ´07 waren wir in BW 6,5 Mitarbeiter inkl. Geschäftsb.leitung und in NRW ca. 4-5 Mitarbeiter. Seit meinem Firmeneintritt sind heute noch 4 (BW) + ca. 4 (NRW) "Alt"-Mitarbeiter aus ´02 verblieben.
Der Konzern fuhr im letzten Jahr Verluste ein und hatte vor, bzw. baute bereits über 1000 Stellen ab (überwiegend konzernseitig).

3. Müßte nicht per Sozialauswahl die junge alleinstehende neue Kollegin nach NRW "umgesetzt" werden?
4. Wenn ich mich zum Termin in 8 Tagen nicht entscheide, habe ich Konsequenzen zu tragen zB eine außerordentliche (Änderungs-)Kündigung? Oder gar nichts bis Ablauf der Elternzeit??
Ich bin übrigens 40+, eine -bevorstehende- Arbeitslosigkeit würde eine ungemeine Härte darstellen.
5. Schlägt sich das in einer evtl. Abfindung nieder?

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Vielen Dank! Zwei danken es dem

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.02.2010
19:45 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 21.02.2010
19:57 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.02.2010 19:57 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4523

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1. War das Gespräch bereits eine wirksame Änderungskündigung?

Nein, eine solche muss schriftlich erfolgen.


2. Inwieweit greift hier das Kündigungsschutzgesetz? Hintergrund: Die GmbH ist eine Vertriebsniederlassung, mit nur 2 Standorten in NRW und BW, kein Betriebsrat; Konzernmutter -firmiert anders- mit Sitz in Nordeuropa. Nach Beginn meiner Elternzeit wurde im Büro BW eine neue Kollegin unbefristet eingestellt, alleinstehend ohne Anhang. Eine weitere Kollegin befindet sich seit ´09 in Elternzeit. Das Büro in NRW umfaßt zZt ca. 8 Mitarbeiter (ohne Außendienst), in BW arbeiten ca. 5,5 Mitarbeiter. Mit meinem Eintritt in die Elternzeit in ´07 waren wir in BW 6,5 Mitarbeiter inkl. Geschäftsb.leitung und in NRW ca. 4-5 Mitarbeiter. Seit meinem Firmeneintritt sind heute noch 4 (BW) + ca. 4 (NRW) "Alt"-Mitarbeiter aus ´02 verblieben ...



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