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Abfindung / Aufhebungsvertrag

Gefragt am 23.10.2009
09:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4935

 

Thema: Aufhebungsvertrag und Abfindung

Ich arbeitete von Juli 2002 – Jan 2005 in einer Tochtergesellschaft eines Konzerns, bin dann auf Wunsch des Unternehmens in den Mutterkonzern gewechselt. Hier gab
es einen Änderungsvertrag der dies auch zum Ausdruck bringt. Weiterhin habe ich ein Zeugnis erhalten, das bescheinigt das es (aufgrund guter Leistungen) Wunsch des Mutterkonzern ist zu wechseln. Die bestehende Tätigkeit ist inhaltlich gleich, wurde nur erweitert, die Funktion entsprechend ausgebaut.

Im Mutterkonzern bin ich bis zum heutigen Tage tätig. Beide Unternehmen sind örtlich an einem Standort, in einem Gebäude.

Meine Frage:
Soweit es um die Berechnung bzw. Verhandlung einer möglichen Abfindung geht, würde ich gerne wissen ob bei der Berechnung der gesamte Zeitraum seit Juli 2002 (bis heute) zugrundegelegt werden kann oder ich ab dem Zeitpunkt des Wechsels in die Muttergesellschaft (zwingend) ansetzen müsste ??

Wie verhält sich das Thema Höhe der Abfindung wenn ich Betriebsratmitglied wäre ? Soweit mir bekannt ist habe ich dann auch ein Sonderkündigungsrecht von 12 Monaten, eine zu verhandelnde Abfindung würde auch von einem Gericht im Zweifel höher anzusetzen. Gelten hier besondere Bedingungen bzw. ist ein anderer Maßstab anzulegen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.10.2009
09:14 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 23.10.2009
10:10 Uhr

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Beantwortet am 23.10.2009 10:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4935

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Abfindung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Einen konkreten Rechtsanspruch hierauf haben Sie von Gesetzes wegen nicht. Nur dann, wenn im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens das Arbeitsverhältnis durch den Richter aufglöst würde, wäre durch diesen eine Abfindung nach dem KSchG auszuurteilen. Die Höhe des Anspruches richtete sich dann nach § 1a Abs ...



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