Abfindung
Gefragt am 06.06.201115:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4474
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 53 Jahre alt und seit 21 Jahren in einem kleinen Altenheim beschäftigt.Davon 10 Jahre als Pflegedienstleitung. Träger des Hauses ist der Gemeinde u. Wohltätigverein des Ortes, Dachverband ist die Diakonie.
Seit Juli 2009 bin ich a.Gr. eines Burnout und daraus resultierender starker Depressionen krank geschrieben.
Ich beziehe jetzt Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur hat mich jetzt aufgefordert Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufzunehmen,um eine Weiterbeschäftigung abzuklären.
In einem Vorgespräch mit der Geschäftsführung wurde mir mitgeteilt das seit April diesen Jahres eine neue Pflegedienstleitung eingestellt wurde und an dieser festgehalten wird. Ich könnte evtl. in den normalen Pflegebereich wechseln. Bei der Größe des Hauses (30 Pflegeplätze)ist es für mich unmöglich aus einer Führungsposition in die Pflege zu wechseln.
Um ehrlich zu sein möchte ich überhaupt nicht mehr für diesen Arbeitgeber tätig sein. Ich habe 21 Jahre meine ganze Kraft in dieses Heim gesteckt.Die letzten 5 Jahre hatte ich sehr viele Mobbingsituationen ertragen müssen.
Bis es 2009 zu einem völligen Zusammenbruch kam.
Morgen habe ich ein nochmaliges Gespräch mit der Geschäftsführung und dem 1. Vorstand des Vereins.
Meine Fragen sind:
Muß ich eine geringere Stelle annehmen?
Steht mir nach so vielen Jahren eine Abfindung zu und was muß ich tun um diese zu erhalten?
Da ich psychisch noch relativ unstabil bin, habe ich entprechend große Angst vor diesen morgen anstehenden Gespräch. Wäre es sinnvoll, eine Person meines Vertrauens mitzunehmen?
Danke für ihre Antwort
Liebe Grüße
15:01 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie müssen keine Angst vor dem Gespräch Morgen haben. Dass Sie sich unsicher fühlen, ist dabei aber normal. So würde es jedem gehen. Sie können eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen, sollten dies aber vorher auch ankündigen.
Am besten wäre es, wenn Sie in dem Gespräch deutlich machen, dass eine Beschäftigung nicht mehr in Frage kommt.
Versuchen Sie darauf hinzuarbeiten, dass man mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag abschließt. In einem solchen Vertrag kann neben dem Beendigungszeitraum auch eine Abfindung geregelt werden.
Selbst kündigen sollten Sie nicht und es nach Möglichkeit auch nicht auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber anlegen ...
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