Kann ich die Renovierungskosten meiner vermieteten Immobilie steuerlich absetzen?
Dezember 11, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Petra Höfer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Katrin Raab und vermiete eine Immobilie in der Münchener Innenstadt. In diesem Jahr habe ich umfangreiche Renovierungsarbeiten an dem Objekt durchführen lassen, um es attraktiver für potenzielle Mieter zu gestalten. Die Kosten für die Renovierung belaufen sich auf insgesamt 15.000 Euro.
Nun frage ich mich, ob ich die Renovierungskosten steuerlich absetzen kann. Ich mache mir Sorgen, dass ich am Ende des Jahres hohe Steuern zahlen muss, wenn ich die Kosten nicht geltend machen kann. Gibt es Möglichkeiten, die Renovierungskosten bei der Steuererklärung anzugeben und so meine Steuerlast zu senken?
Ich habe bereits versucht, mich im Internet über dieses Thema zu informieren, bin jedoch auf widersprüchliche Informationen gestoßen. Einige Quellen sagen, dass Renovierungskosten als Werbungskosten absetzbar sind, andere behaupten das Gegenteil.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob und in welcher Höhe ich die Renovierungskosten meiner vermieteten Immobilie steuerlich absetzen kann? Falls ja, welche Unterlagen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor, um die Kosten korrekt anzugeben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Raab
Sehr geehrte Frau Raab,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Renovierungskosten bei einer vermieteten Immobilie. Ich kann verstehen, dass Sie sich Gedanken über Ihre Steuerlast machen und gerne Klarheit in dieser Angelegenheit hätten.
Grundsätzlich können Renovierungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Werbungskosten, die im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden können. Die Renovierungskosten werden dabei über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben, also über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Die Kosten für die Renovierung in Höhe von 15.000 Euro können also nicht sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer des Objekts verteilt werden. Die genaue Abschreibungsdauer hängt von der Art der Renovierung ab. In der Regel wird eine Renovierung über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr 1/10 der Renovierungskosten als Werbungskosten geltend machen können.
Um die Renovierungskosten korrekt anzugeben, benötigen Sie die Rechnungen und Belege über die durchgeführten Arbeiten. Diese sollten detailliert aufgeschlüsselt sein, damit das Finanzamt nachvollziehen kann, welche Kosten genau angefallen sind. Sie sollten außerdem darauf achten, dass die Renovierung tatsächlich der Erhaltung und Modernisierung des Objekts dient und nicht als reine Schönheitsreparatur angesehen wird.
In Ihrer Steuererklärung können Sie die Renovierungskosten dann im entsprechenden Feld für Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung angeben. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und geben Ihnen Klarheit bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Renovierungskosten. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Höfer
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