Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Vermieter gegenüber dem Finanzamt?
Februar 17, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Petra Höfer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Wilhelm Hoffmann und bin Vermieter einer Eigentumswohnung. In diesem Jahr habe ich zum ersten Mal eine Wohnung vermietet und bin mir unsicher, welche steuerlichen Pflichten auf mich zukommen. Bisher habe ich noch keine Erfahrung mit der Vermietung von Immobilien und möchte sicherstellen, dass ich alle gesetzlichen Vorgaben einhalte.
Meine Einkünfte aus der Vermietung möchte ich selbstverständlich korrekt versteuern, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden. Daher bin ich auf der Suche nach professioneller Beratung, um meine steuerlichen Pflichten als Vermieter gegenüber dem Finanzamt zu verstehen.
Aktuell bin ich unsicher, ob ich meine Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben muss und welche Ausgaben ich steuerlich geltend machen kann. Zudem frage ich mich, ob ich als Vermieter Umsatzsteuer abführen muss und welche Abzüge ich bei der Vermietung meiner Immobilie geltend machen kann.
Können Sie mir bitte detailliert erläutern, welche steuerlichen Pflichten ich als Vermieter gegenüber dem Finanzamt habe? Gibt es spezielle Formulare, die ich ausfüllen muss, um meine Mieteinnahmen korrekt zu versteuern? Welche Kosten kann ich steuerlich absetzen und welche Belege muss ich dafür vorlegen?
Ich freue mich auf Ihre professionelle Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe bei der Klärung meiner steuerlichen Angelegenheiten als Vermieter.
Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner steuerlichen Beratung. Als Vermieter einer Eigentumswohnung haben Sie in der Tat bestimmte steuerliche Pflichten, die Sie gegenüber dem Finanzamt einhalten müssen, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden.
Zunächst einmal müssen Sie Ihre Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben. Diese werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) behandelt und unterliegen der Einkommensteuer. Sie müssen hierbei Ihre Brutto-Mieteinnahmen angeben, also die Miete, die Sie tatsächlich von Ihren Mietern erhalten haben. Zudem können Sie bestimmte Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.
Zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen beispielsweise die laufenden Betriebskosten für die vermietete Wohnung (z.B. Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen, Verwaltungskosten), Abschreibungen auf die Anschaffungskosten der Immobilie, Finanzierungskosten (z.B. Zinsen für Darlehen), Kosten für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Verwaltungskosten (z.B. Kontoführungsgebühren, Fahrtkosten). All diese Ausgaben können Sie steuerlich geltend machen und von Ihren Mieteinnahmen abziehen.
Um Ihre Mieteinnahmen korrekt zu versteuern und Ihre Werbungskosten geltend zu machen, müssen Sie in der Regel eine Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Hier tragen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung ein und ermitteln Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Zudem müssen Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage AUS der Einkommensteuererklärung angeben.
In Bezug auf die Umsatzsteuer müssen Sie als Vermieter von Wohnungen in der Regel keine Umsatzsteuer abführen, da die Vermietung von Wohnraum in Deutschland in der Regel umsatzsteuerfrei ist. Es sei denn, Sie vermieten möblierte Wohnungen oder gewerbliche Räume, hier kann eine Umsatzsteuerpflicht bestehen.
Um Ihre steuerlichen Angelegenheiten als Vermieter korrekt zu regeln, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Belege und Rechnungen gut aufzubewahren und eine sorgfältige Buchführung zu führen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Höfer
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