Umsatzteuer bei Einklagen durch eine UG von Arbeitnehmererfinderrechten
März 8, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ist eine eingeklagte Arbeitnehmererfindervergütung die an eine UG gezahlt wird, umsatzsteuerpflichtig? Zweck der UG ist die Verwertung und Durchsetzung von Arbeitnehmer-Erfinderrechten. Sollte der Klage stattgegeben werden, wird es eine einmalige Zahlung eines ehemaligen Arbeitgebers an die UG geben. Gesellschafter dieser UG sind die ehemaligen Arbeitnehmer.
Guten Tag,
grundsätzlich kommt es bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung darauf an, ob die Zahlung aufgrund eines Leistungsaustauschs (Geld gegen Leistung) erfolgt. Wenn dieses der Fall ist, wäre die Leistung umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der Verhandlung sollte vereinbart werden, dass die Zahlung zzgl. Umsatzsteuer zu erfolgen hat. Da der Arbeitgeber in der Regel einen Vorsteuerabzug hat, sich also die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen kann, wäre die Umsatzsteuer für ihn neutral.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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