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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzteuer bei Einklagen durch eine UG von Arbeitnehmererfinderrechten

Ist eine eingeklagte Arbeitnehmererfindervergütung die an eine UG gezahlt wird, umsatzsteuerpflichtig? Zweck der UG ist die Verwertung und Durchsetzung von Arbeitnehmer-Erfinderrechten. Sollte der Klage stattgegeben werden, wird es eine einmalige Zahlung eines ehemaligen Arbeitgebers an die UG geben. Gesellschafter dieser UG sind die ehemaligen Arbeitnehmer.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

grundsätzlich kommt es bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung darauf an, ob die Zahlung aufgrund eines Leistungsaustauschs (Geld gegen Leistung) erfolgt. Wenn dieses der Fall ist, wäre die Leistung umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der Verhandlung sollte vereinbart werden, dass die Zahlung zzgl. Umsatzsteuer zu erfolgen hat. Da der Arbeitgeber in der Regel einen Vorsteuerabzug hat, sich also die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen kann, wäre die Umsatzsteuer für ihn neutral.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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