Frage zu nicht steuerbaren Umsätzen in der Umsatzsteuererklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freiberuflich als Übersetzerin tätig, und seit letztem Jahr gilt für mich nicht mehr die Kleinunternehmerregelung, das heißt ich muss Umsatzsteuern ausweisen. Ich habe für 2019 bereits vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt gesendet. Für Rechnungen an Kunden in Frankreich wird ja gemäß Reverse-Charge-Verfahren von meiner Seite aus keine Umsatzsteuer berechnet, da es sich um nicht steuerbare Umsätze handelt. Die Beträge dieser Rechnungen habe ich in der Umsatzsteuervoranmeldung jeweils unter "Nicht steuerbare Leistungen gemäß $18b Satz 1 Nr. 2" aufgeführt und in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet. In Bezug auf die Umsatzsteuererklärung habe ich nun eine Frage. Ich finde keine entsprechende Zeile im Formular für die Umsatzsteuererklärung. Könnten sie mir sagen, in welche Zeile diese Umsätze eingetragen werden müssen (also Rechnungen von mir (Deutschland) für eine Leistung (übersetzter Text) an ein Unternehmen im EU-Ausland)? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Miriam