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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Sonderwunsch Dachfenster im Büro - direkte oder anteilige Kosten?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Eigentümer einer 2-geschossigen Wohnung (Wohneinheit) innerhalb einer 5-Eigentümer WEG. Im unteren Teil der Wohnung findet Wohnen statt. Im oberen Teil der Wohnung (Dachgeschoss) betreiben wir unser Büro (Arbeitszimmer). Im Zuge einer Dachsanierung wurden die Dachfenster ausgetauscht. Dabei wurden auf unseren Wunsch hin Aufkeilrahmen montiert, statt der bisherigen flächenbündigen Fenster. Diese Kosten für die Aufkeilrahmen wurden als Sonderwunsch von uns als Sondereigentümer bezahlt.
Meine Frage bezieht sich nun die korrekte Angabe in der Umsatzsteuererklärung: handelt es sich hierbei um direkte Kosten des Arbeitszimmers oder sind die Kosten anteilig (an der Wohneinheit) zu berechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Da das Fenster inkl. Rahmen direkt dem betrieblich genutzten Raum (Arbeitszimmer) zugeordnet werden kann, können die Kosten für den Aufwand betrieblich behandelt werden. Die Umsatzsteuer für den Aufkeilrahmen kann zu 100% als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Eine Aufteilung über den Flächenschlüssel ist bei gemischt genutzten Gebäuden dann notwendig, wenn keine genaue Zuordnung erfolgen kann. Diese wäre z.B. bei der Heizungsanlage der Fall.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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