Mietkauf
Juni 17, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Matthias Wander
Wir haben ein Nutzfahrzeug gekauft, dieses wurde voll über Mietkauf finanziert.
Der Lieferant stellt uns eine Rechnung über den vereinbarten Kaufpreis zzgl. MwSt.
Die Leasinggesellschaft stellt uns eine Rechnung über sämtliche Mietkaufraten zzgl. MwSt.
Welche U.St. müssen wir an wen bezahlen und wie wird dieser Vorgang verbucht bzw. welche Beträge sind in der U.St.-Voranmeldung anzugeben ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Bei dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um einen unechten Mietkauf (verdeckter Ratenkauf), da von vornherein vereinbart wurde, dass das Eigentum am Fahrzeug auf Sie übergehen soll. Das Fahrzeug wurde an Sie veräußert, nicht vermietet/verleast.
Daher ist es richtig, dass Ihnen der Verkäufer den kompletten Kaufpreis zzgl. MWSt in Rechnung gestellt hat. Üblicherweise bezahlt der zum vorsteuerabzug berechtigte Erwerber die MWSt vorab an den Verkäufer. Der Rest wird in gleichbleibenden Raten wie ein Darlehen abbezahlt. Die Tilgungsraten enthalten dabei keine MWSt.
Warum die Leasinggesellschaft auf die Mietkaufraten MWSt berechnet, kann ich ohne die Unterlagen gesichtet zu haben leider nicht sagen.
Buchung des Kaufs:
Fuhrpark
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Buchungen der Ratenzahlungen:
Verbindlichkeiten an Bank
Die gezahlte MWSt wird in dem Voranmeldungszeitraum erfasst, in dem das Fahrzeug gekauft wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Wander
Steuerberater
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