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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Dienstwagenbesteuerung Umsatzsteuer

Dienstwagenbesteuerung in der Umsatzsteuer bei GmbH mit 75% U-steuerfreien und 25% Umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Pkw-Kauf 25.000,- zzgl. 19% Ust. GmbH stellt gem. Anstellungsvertrag
GF-Gesellschafter den Pkw auch zur Privatnutzung zur Verfügung. Was muß die GmbH an Umsatzsteuer versteuern, was kann sie als Vorsteuer einmalig und laufend geltend machen?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die GmbH selbst hat aus dem Kauf des Kfz einen Vorsteuererstattungsanspruch in Höhe von 25% der gezahlten Vorsteuer. Gleiches gilt für alle anderen Leistungen, die für den Wagen bezogen werden. Hier ändert sich nichts an den Regeln, die auch für andere Käufe oder Leistungsbezüge gelten.

Davon trennen müssen Sie allerdings die Umsatzsteuer aus der Überlassung des KFz an den Geschäftsführer. Hier muß die GmbH eine umsatzsteuerpflichtige Leistung anmelden. Die Umsatzsteuer hierauf berechnet sich aus Vereinfachungsgründen ähnlich wie die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Sie müssen hier 1% des Bruttolistenpreises ohne Umsatzsteuer (bei 25.000 € Bruttolistenpreis also 21.008 €) als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer zugrunde legen. Diese Bemessungsgrundlage können Sie pauschal um 20% kürzen, um abzubilden, dass bei Kfz-Kosten auch nicht mit Umsatzsteuer belastete Positionen enthalten sind (z. B. Versicherungskosten).

Auf die so gekürzte Bemessungsgrundlage müssen Sie den Steuersatz von 19% anwenden und die so ermittelte Umsatzsteuer anmelden und abführen.

Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt