Deutscher Versandhändler versendet auch aus UK
Hallo,
folgender Sachverhalt
Rechtsform: Als deutscher Einzelunternehmer betreibe ich einen Versandhandel in Deutschland.
Zusätzlich will ich Waren, die ich in Großbritannien von einem britischen Unternehmen erwerbe durch einen Logistik-Dienstleister in Großbritannien direkt an deutsche, spanische und französische Endkunden versenden lassen.
In Großbritannien existieren keine Angestellten, keine Buchhaltung oder ähnliches. Alles wird von Deutschland aus geregelt.
a) Sehe ich es richtig, dass ich damit in Großbritannien KEINE Betriebsstätte errichte, also unter der Regelung des DBA mit Großbritannien Artikel 5 Nr 4 falle?
b) Welche Umsatzsteuer muss ich für die Lieferungen aus Großbritannien nach Deutschland, Spanien und Frankreich in Rechnung stellen. Die deutsche oder die britische? Ich würde für die Lieferungen aus Großbritannien nach Deutschland, Spanien und Frankreich jeweils unter der Lieferschwelle bleiben.
Für Frankreich würde dies auch für die gesamten Lieferungen gelten, also für die Summe der Umsätze ab Lager Großbritannien und ab Lager Deutschland.
Für Spanien läge ich bei jeweiligen Umsätzen für den Versand aus Lager Deutschland und Lager Großbritannien unter der Lieferschwelle, aber für den Gesamtumsatz – Summe aus Versand aus deutschem Lager und britischem Lager – über der Lieferschwelle. Muss dann in diesem Falle den spanischen Kunden die spanische Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
In Deutschland liege ich natürlich schon mit dem Versand aus Deutschland jenseits der 100.000 Euro.