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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Deutscher Versandhändler versendet auch aus UK

Hallo,
folgender Sachverhalt
Rechtsform: Als deutscher Einzelunternehmer betreibe ich einen Versandhandel in Deutschland.

Zusätzlich will ich Waren, die ich in Großbritannien von einem britischen Unternehmen erwerbe durch einen Logistik-Dienstleister in Großbritannien direkt an deutsche, spanische und französische Endkunden versenden lassen.

In Großbritannien existieren keine Angestellten, keine Buchhaltung oder ähnliches. Alles wird von Deutschland aus geregelt.

a) Sehe ich es richtig, dass ich damit in Großbritannien KEINE Betriebsstätte errichte, also unter der Regelung des DBA mit Großbritannien Artikel 5 Nr 4 falle?

b) Welche Umsatzsteuer muss ich für die Lieferungen aus Großbritannien nach Deutschland, Spanien und Frankreich in Rechnung stellen. Die deutsche oder die britische? Ich würde für die Lieferungen aus Großbritannien nach Deutschland, Spanien und Frankreich jeweils unter der Lieferschwelle bleiben.

Für Frankreich würde dies auch für die gesamten Lieferungen gelten, also für die Summe der Umsätze ab Lager Großbritannien und ab Lager Deutschland.

Für Spanien läge ich bei jeweiligen Umsätzen für den Versand aus Lager Deutschland und Lager Großbritannien unter der Lieferschwelle, aber für den Gesamtumsatz – Summe aus Versand aus deutschem Lager und britischem Lager – über der Lieferschwelle. Muss dann in diesem Falle den spanischen Kunden die spanische Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

In Deutschland liege ich natürlich schon mit dem Versand aus Deutschland jenseits der 100.000 Euro.

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Eine Betriebsstätte im UK sehe ich ebenfalls nicht. Sie kaufen dort ja nur Waren ein, die ein anderer von Ihnen beauftragter Unternehmen dann weiterverschickt.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht liefern Sie allerdings immer aus Deutschland heraus. Sie schließen hier ein sog. Reihengeschäft ab. Umsatzsteuerlich liefert zuerst ihr Lieferant den Gegenstand an Sie, anschließend liefern Sie den Gegenstand an den Endkunden.

Daher müssen Sie die Lieferschwelle für alle Lieferungen berechnen, die Sie in das jeweilige Land vornehmen. Da der Ort der Lieferung jeweils an dem Ort liegt, an dem der Endkunde die Gegenstände erhält, müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Wohnsitzlandes Ihres Kunden in Rechnung stellen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt