Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Ware absetzen die nicht Branchen relevant sind.

Kann ich als IT Unternehmen(Entwicklung von Software) solche sachen als Betriebsausgabe geltend machen wie z.b. Minibagger, Dachplatten, Holz, Fenster, Solarzellen?

Die Firma besteht aus ein Einzelgewerbe.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der
Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine
individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)). Falls die von Ihnen beschriebenen Aufwendungen im Rahmen der Modernisierung eines
Gebäudes angefallen sind, das Sie betrieblich nutzen, dann können Sie diese Aufwendungen grundsätzlich als Betriebsausgaben geltend machen. Es bleibt zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang zu aktivierende Herstellungskosten vorliegen. Diese können dann nur über die Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Falls die Aufwendungen allerdings für ein Gebäude angefallen sind, das Sie zu privaten Wohnzwecken nutzen, so stellen diese Aufwendungen keine Betriebsausgaben dar, sondern sind als Kosten der privaten Lebensführung einkommensteuerlich irrelevant (§ 12 Nr. 1 EStG).

Mit der Solaranlage hingegen stellen Sie Strom her, den Sie an einen Energieversorger verkaufen. Dadurch erzielen Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesen Einkünften stehenden Aufwendungen (z.B. Abschreibungen auf die Anschaffungskosten der Solaranlage, Finanzierungskosten der Solaranlage) stellen Betriebsausgaben diese Gewerbebetriebes dar.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Steuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges