Versteuerung von Fahrten Wohn- Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen
Januar 20, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Folgende Situation:
Angebot des (neuen/ zukünftigen) Arbeitgebers: Überlassung eines Dienstwagens ohne private Nutzung.
Entfernung Wohn- Arbeitsstätte sind 250km einfach.
Wie ist nun die Situation? Muss die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstäte versteuert werden als geldwerter Vorteil oder gilt das als Dienstfahrt?
und zweitens: Wie verhält es sich, wenn eine Wohnung angemietet wird in der Nähe des Arbeitsortes im Sinne der doppelten Haushaltsführung? Sind dann die Heimfahrten private Fahrten?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Sofern Sie das Fahrzeug für Fahrten Wohnung-Arbeit nutzen, müsste der Arbeitgeber pro Entfernungskilometer 0,03% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil ansetzen. Bei 250Km kommt also eine hohe Summe zusammen. Alternativ könnte man auch bei weniger als 15 Fahrten pro Monat jede Fahrt mit 0,002% bewerten (15x0,002% = 0,03%). Die Einzelfahrten sind dem Arbeitgeber monatlich mittels Aufstellung nachzuweisen.
Sollten Sie eine Wohnung am Arbeitsort vorhalten, sind nur die Fahrten von dieser Wohnung zur Arbeit als geldwerter Vorteil mit 0,03% zu versteuern. Die Familienheimfahrt (max. 1 pro Woche) kann der Arbeitgeber steuerfrei belassen, weil er in dem Sinne nur Werbungskosten erstattet. Fahrten Sie mehr als 1x pro Woche nach Hause, so muss er diese Fahrten zusätzlich mit 0,002% pro Fahrt bewerten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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