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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Rückzahlung Darlehen - Arbeitszimmer

Hallo,

ich bin Einzelunternehmerin/Freiberuflerin mit beruflich genutzten Räumen im eigenen Haus (Wohnfläche gesamt: 102 qm/beruflich genutzte Fläche: 32 qm = 32 % berufliche Nutzung, die das FA auch anerkennt).

Das Haus ist derzeit mit rd. 30.000 € bei 3 % Zins belastet. Der ursprüngliche Darlehensvertrag stammt aus 2007, verlängert 2017, keine (erfolgte oder laufende) Abschreibung... falls diese Infos von Bedeutung sein sollten.

Durch eine Erbschaft sowie einen flexiblen Darlehensvertrag besteht nun die Möglichkeit, das Hausdarlehen kurzfristig zurück zu zahlen, was erst einmal jetzt nahe liegt.

Trotzdem und zur Sicherheit die Nachfrage, da die Zinsen bislang den Gewinn ja minderten und dann wegfallen würden. Lohnt sich das finanziell und falls ja, wie wird dann die beruflich genutzte Fläche zukünftig vorteilhaft steuerlich geltend gemacht? Gibt es so etwas wie Mietzahlungen an sich selbst, falls das bessere Modell?

Inklusive Zinsen (und Nebenkosten etc.) wurden in den vergangenen Jahren manchmal die 1.250 € überschritten.

Danke vorab.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend,

der berufliche Zinsanteil liegt ja gerade einmal bei etwa 30€ pro Jahr (30.000€ x 3% x 32%), so dass ein Wegfall der Zinsen kaum eine Auswirkung auf Ihre Betriebsausgaben hätte. Insofern würde ich die Ablösung des Darlehens vollziehen.

Ansonsten machen Sie weiterhin die gesamten Raumkosten anteilig wie bisher geltend, nur ohne die Zinsen von etwa 30€ p.a. Eine Miete an sich selbst zu zahlen, wird steuerlich nicht anerkannt (Sie müssten dann ja auf der anderen Seite auch Mieteinnahmen erklären, was sich gar nicht lohnen würde).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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