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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

freiberufliche Nebentätigkeit Steuerbescheid seit Jahren vorläufig Nebentätigkeit abmelden beim FA

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite hauptberuflich als Sachbearbeiter bei einem Energieversorger. Im Jahr 2006 hab ich bei meinem zuständigen Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit als Bildjournalist getätigt. Eine Gewerbeanmeldung erfolgte NICHT. Das Finanzamt hat mit darauf hin eine neue Steuernummer mitgeteilt. Ich teile seitdem dem Finanzamt in meiner Steuererklärung den jährlichen Gewinn durch die zusätzliche freiberufliche Tätigkeit mit. Der Gewinn wird durch eine einfache Einnahmen Überchussrechnung ermittelt. Da ich unter die Kleinunternehmerregelung falle, berechne ich in meinem Rechnungen keine Mehrwertsteuer und führe auch keine Mehrwertsteuer ab.

Seit dem Jahr 2006 sind meine Steuerbescheide vorläufig. Ich vermute, das dies an meiner freiberuflichen Tätigkeit liegt. In den ersten Jahren habe ich Verluste geltend gemacht, in den nachfolgenden Jahren Gewinne. In Summe bin ich Plus.

Nun meine Frage. Aufgrund von beruflicher und familiärer Veränderung bin ich nicht mehr als Bildjournalist tätig. Seit 2 Jahren teile ich dem Finanzamt 0 Euro aus meinem Nebenerwerb in der Steuererklärung mit. Ich möchte die freiberufliche Tätigkeit einstellen und dies dem Finanzamt mitteilen. Habe ich aufgrund der vorläufig ausstellten Steuerbescheide eine Rückrechnung / Steuernachzahlung zu erwarten? Wie gesagt in Summe habe ich Gewinn erwirtschaftet.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund Ihrer gemachten Angaben ist nicht damit zu rechnen, dass es zu einer Steuernachzahlung für zurückliegende Veranlagungszeiträume kommt. Insbesondere schon deswegen nicht, weil Sie insgesamt positive Einkünfte erzielt haben und daher keine Liebhaberei vorliegt.

Die Vorläufigkeitsvermerke sind grundsätzlich auf jedem Steuerbescheid enthalten und betreffen Sachverhalte, die insgesamt noch höchstrichterlich entschieden werden müssen, weil es z.B. verfassungsrechtliche Bedenken gegen bestimmte steuerliche Vorschriften gibt. Damit dann nicht jeder Steuerpflichtige einen Einspruch einlegen muss, werden die Steuerbescheide durch diesen Vermerk in diesen Punkten offen gehalten.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen | Steuerberater

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