Kreditnehmer ist nicht der Eigentümer Zinsen absetzbar
April 24, 2015 | 25,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Meine Frau ist die Eigentümerin einer Wohnung, die sie vermietet. Die Wohnung ist durch ein Darlehen finanziert. Ich bin der Darlehensnehmer. Damals hatte meine Frau kein Job und dass ich als Kreditnehmer wäre, war die einzige Möglichkeit ein Kredit zu bekommen.
Wir machen separate Steuererklärungen.
Die Frage ist: kann meine Frau trotzdem die Kreditszinsen von den Steuer absetzen? Was muss man dem Finanzamt beweisen?
sehr geehrter Fragesteller,
erst einmal sollte man untersuchen, ob eine gemeinsame Veranlagung z.B. wegen des Splittingtarifs und der Verteilung der Freibeträge bei Ihnen nicht doch günstiger wäre. Dann würde das Finanzamt auch weniger Fragen stellen.
Trotzdem würde ich bei der Gewinnermittlung für die Wohnung die Kreditkosten (z.B. Zinsen) absetzen. Sie erhalten von der Bank eine Jahresbescheinigung
und haben bei Erhalt des Darlehens wahrscheinlich den Grund des Darlehens mit dem Kauf der Wohnung angegeben, so dass es
klar ist, dass dieser Kredit zu der Wohnung gehört.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen helfen
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
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