Hauptwohnsitz von der Schweiz nach Deutschland
März 9, 2013 | 35,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich bin 39 Jahre alt und erhalte seit 12 Jahren aus der Schweiz eine 80%-Invalidenrente vom Staat (1500 EUR/Monat), sowie eine Private Rente von der Versicherung des letzten Arbeitsgebers (883 EUR/Monat). (Alles Brutto und ohne Abzüge von Krankenkasse und Renteneinzahlung).
Wie würden diese Einnahmen in Deutschland versteuert, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen würde?
Weiter würde ich gerne wissen, welche Beiträge ich an die staatliche Altersvorsorge bezahlen müsste. Und wie mein Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse berechnet wird.
Ich bin Ihnen sehr dankbar für eine ausführliche Antwort.
Vielen herzlichen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen kann ich zum Teil beantworten, sofern sie mit nationalem Steuerrecht zu tun (kein schweizer Steuerrecht) hat und soweit keine unzulässige Rechtsberatung (Verbot für Steuerberater) im Sozialversicherungsrecht zum Tragen kommt.
Nach Ihren Ausführungen muss es sich um Renten aus der 1. Säule (IV) und der 2. Säule (ist eine Penionskasse gemeint?) des Schweizer Versorgungssystems handeln.
Ein Zuzug nach Deutschland mit Wohnsitz führt ab diesem Zeitpunkt zu einer unbeschränkten Steuerpflicht, auf gut Deutsch: Das deutsche Finanzamt will alle Ihre Einkünfte auf der ganzen Welt besteuern. Nun hat ja die SChweiz als Land der Quelle ja auch ein Wörtchen mitzureden. Dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die (versuchen), das Besteurerungsrecht im Konfliktfall zu verteilen.
Für solche Renten hat der Wohnsitzstaat Deutschland das Besteuerungsrecht. Die IV-Rente ist einer deutschen gesetzlichen Rente gleichgestellt. In Ihrem Fall wurde Rente ca. seit dem Jahr 2000 bezogen. Damit würden Sie in Deutschland 50% von EUR 18.000 = EUR 9.000,- der Steuer unterwerfen müssen.
Sofern mit der "privaten Versicherung" eine Versorgung aus der 2. Säule gemeint ist, so würde das Ergebnis genau gleich lauten, wobei der Beginn der Zahlung entscheidend wäre: Bis 2005 wäre der Besteuerungsanteil 50%, danach steigt der Besteuerungsanteil um 2% pro Jahr (2006= 52%, 2007 = 54% etc.). Wenn diese auch seit 12 Jahren bezogen würde, so würden von EUR 10.596,- 50% = EUR 5.298 der Steuer unterworfen.
Leider ist es aber mit der Schweiz so, dass eine gewisse Doppelbesteuerung doch eintritt, da die Schweiz dennoch Quellensteuer von den Renten einbehält. Hierzu müssten Sie sich in der Schweiz informieren, ich meine aber, daß es 1% der Bruttorente ist. Insofern besteht auch keine Anrechnungsmöglichkeit in Deutschland.
Die Fragen zur staatlichen Altersvorsorge und Krankensversicherung kann ich nicht beantworten, ich gebe Ihnen jedoch den Tipp (mache ich selbst auch): Rufen Sie eine Krankenkasse in Deutschland an und fragen Sie sich durch (die AOK hat meist sehr kompetente Mitarbeiter). Auch die Rentenversicherung kann man kostenfrei anrufen. Sie sparen sicher keine Zeit, aber dafür Geld!
Ich hoffe, daß ich Ihnen ansatzweise helfen konnte!
Viele Grüße
Patrick Färber
Steuerberater
patrickfaerber@arcor.de
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