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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich meine Fortbildungskosten von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Andrea Kieselbach und arbeite als Marketing Managerin in einem mittelständischen Unternehmen. In diesem Jahr habe ich eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Online-Marketing-Managerin abgeschlossen. Die Kosten für die Fortbildung belaufen sich auf insgesamt 3.500 Euro, bestehend aus Kursgebühren, Lehrmaterialien und Fahrtkosten zu den Seminaren.

Nun frage ich mich, ob ich diese Fortbildungskosten von der Steuer absetzen kann. Ich habe gehört, dass Fortbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Da ich die Weiterbildung berufsbegleitend absolviert habe und sie direkt mit meinem aktuellen Job zusammenhängt, denke ich, dass dies bei mir der Fall sein könnte.

Meine Sorge ist, dass ich die Kosten für die Fortbildung nicht von der Steuer absetzen kann und somit viel Geld verloren geht. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob und in welcher Höhe ich die Fortbildungskosten steuerlich geltend machen kann. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten absetzbar sind? Und welche Unterlagen muss ich einreichen, um die Absetzbarkeit zu belegen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Kieselbach

Quentin Reuter

Sehr geehrte Frau Kieselbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fortbildungskosten als Online-Marketing-Managerin. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen die relevanten Informationen dazu geben.

Grundsätzlich können Fortbildungskosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und zur Erhaltung oder Verbesserung Ihrer beruflichen Fähigkeiten dienen. In Ihrem Fall, da Sie die Weiterbildung berufsbegleitend absolviert haben und direkt mit Ihrem aktuellen Job als Marketing Managerin zusammenhängt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kosten steuerlich absetzbar sind.

Die Kosten, die Sie angegeben haben, also die Kursgebühren, Lehrmaterialien und Fahrtkosten zu den Seminaren, können grundsätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Kosten nachweisen können. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsbelege. Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.

Um die Fortbildungskosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierbei gibt es verschiedene Wege, wie Sie die Kosten angeben können, je nachdem, ob Sie die Kosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend machen möchten. In Ihrem Fall als berufliche Fortbildung, sollten Sie die Kosten als Werbungskosten angeben.

Es ist wichtig, dass Sie die genauen Kosten und den Verwendungszweck der Ausgaben genau angeben und nachweisen können. Sollten Sie unsicher sein, ob die Fortbildungskosten tatsächlich absetzbar sind, empfehle ich Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Ihnen bei der genauen Berechnung und Einreichung Ihrer Steuererklärung behilflich sein kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter

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Quentin Reuter