Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich meine Kosten für die Kinderbetreuung in der Steuererklärung angeben?

Sehr geehrte Steuerberater,

ich heiße Isabel Eiserfelder und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Vorschulalter und arbeite in Vollzeit. Da ich berufstätig bin, muss ich für die Betreuung meiner Kinder eine Tagesmutter engagieren, was monatlich mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Meine Frage ist, ob ich diese Kosten für die Kinderbetreuung in meiner Steuererklärung geltend machen kann. Ich mache mir Sorgen, dass ich einen Teil meines Einkommens für die Betreuung meiner Kinder aufwenden muss, was mir finanziell sehr zu schaffen macht. Es wäre eine enorme Erleichterung, wenn ich die Kosten steuerlich absetzen könnte.

Ich habe bereits recherchiert, dass es für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bestimmte Voraussetzungen gibt, wie z.B. die Notwendigkeit der Betreuung aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern. Da ich alleinerziehend bin und in Vollzeit arbeite, erfülle ich diese Kriterien.

Können Sie mir bitte genauer erklären, wie ich die Kosten für die Kinderbetreuung in meiner Steuererklärung angeben kann und welche Unterlagen ich dafür benötige? Gibt es bestimmte Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit der Kosten und welche Steuervorteile kann ich dadurch erzielen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da es für mich als alleinerziehende Mutter finanziell sehr wichtig ist, alle Möglichkeiten zur Entlastung meiner finanziellen Situation auszuschöpfen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Eiserfelder

Quentin Reuter

Sehr geehrte Frau Eiserfelder,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung. Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Vorschulalter, die in Vollzeit arbeiten, können Sie tatsächlich die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder steuerlich geltend machen.

Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sind in der Tat, dass die Betreuung aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern notwendig ist. Da Sie alleinerziehend sind und in Vollzeit arbeiten, erfüllen Sie diese Kriterien. Sie können also die Kosten für die Tagesmutter in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Um die Kosten für die Kinderbetreuung in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung oder eine Bescheinigung der Tagesmutter, aus der die Betreuungskosten hervorgehen. Diese Unterlagen sollten Sie gut aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.

Es gibt jedoch bestimmte Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Für das Jahr 2021 beträgt die Höchstgrenze für Kinder unter 14 Jahren 4.000 Euro pro Kind, für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren 3.000 Euro pro Kind. Diese Beträge können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben und von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch erzielen Sie Steuervorteile, da sich Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert und somit auch die Steuerlast.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Kosten für die Kinderbetreuung tatsächlich angefallen sind. Zudem empfehle ich Ihnen, sich bei Unklarheiten oder speziellen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, der Sie individuell beraten kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Steuererklärung

Quentin Reuter