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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Handwerkerleistungen

Hallo, ich beabsichtige, ein altes, teilweise baufälliges Nebengebäude abreißen zu lassen und die frei werdende Fläche einsäen zu lassen. Sind die entstehenden Kosten als Handwerkerleistung, alternativ als "Haushaltnahe Dienstleistung" steuerlich absetzbar???

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!

Zu dieser möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis, die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung müssen in einem inländischen oder in einem anderen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht werden. Grundsätzlich gehören zum Haushalt des Steuerpflichtigen auch die Außenanlagen. Der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, wird regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt.

Eine Abrissleistung wäre aber als eine Handwerkerleistung im Sinne der Vorschrift des § 35a Abs. 3 EStG anzusehen, da diese nicht üblicherweise von Mitgliedern des Haushalts erbracht wird. Das Ansäen von Saatgut wiederum könnte, da es sich um eine einfach zu verrichtende Tätigkeit handelt, als haushaltsnahe Dienstleistung (wie z.B. Rasenmähen) angesehen werden.

Insofern bestünde die Möglichkeit, die Rechnungen entsprechend aufzuteilen und die Abrissleistung bis zu 20% von 6.000 EUR Lohnkosten als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG und das Ansäen nach § 35a Abs. 2 EStG (haushaltsnahe Dienstleistung) zu berücksichtigen (max. 20% von 4.000 EUR Lohnkosten).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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