Unterstützung der Eltern während Studiums u. anschließend eigenes Einkommen
Januar 23, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
Hallo , meine Eltern haben mich als Studentin von Jan . - Juli mit 700,00 Euro pro Monat unterstützt, da ich keine
sonstigen Leistungen erhalten habe . ( Studium wurde erfolgreich Ende Juli abgeschlossen , habe eine kleine eigene Wohnung )
Seit Aug. bin ich als Arbeitnehmer beschäftigt und habe mein eigenes Einkommen . ( ca. 10.700 Eur Brutto für 2012 /
und habe ca. 1270,00 Euro Lohnsteuer bezahlt .
Frage : Muß ich die 7 x 700 Euro in meiner Steuererklärung angeben ? wenn meine Eltern dies in ihrer Erklärung
auch machen ? wenn ja , in welcher Rubrik / Spalte ?
Frage : Kann ich die Fahrten zur Uni als Aufwand angeben ? ( Jan. - Juli )
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Hierbei ist zu unterscheiden:
Hatten Ihre Eltern für Sie noch Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld haben diese in ihrer Steuererklärung Angaben in der Anlage Kind für Sie bis Juli zu machen. Der an Sie gezahlte Unterhalt ist durch Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegolten. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung den Unterhalt nicht angeben, können die Fahrten zur Uni dementsprechend nicht geltend machen.
Sollten Ihre Eltern für Sie keinen mer Anspruch mehr auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld gehabt haben (z.B. wegen Überschreiten der Altersgrenze) besteht die Möglichkeit den gezahlten Unterhalt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a EStG geltend zu machen. Es ist zu beachten, dass wegen Ihrer beruflichen Tätigkeit ab August die Beträge, die geltend gemacht werden können, um 5 Zwölftel gekürzt werden müssen. Sie müssen den Unterhalt auch hier nicht versteuern, können Fahrtkosten zur Uni auch hier dementsprechend nicht geltend machen.
ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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