Wie kann ich meine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen?
Mai 22, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Quentin Reuter
Sehr geehrte Steuerberatung,
ich heiße Katja Binder und arbeite als Angestellte in einem Unternehmen, das sich ca. 20 Kilometer von meinem Wohnort entfernt befindet. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit und möchte gerne wissen, ob und wie ich meine Fahrtkosten steuerlich absetzen kann.
Bisher habe ich meine Fahrtkosten nicht in der Steuererklärung angegeben, da ich unsicher bin, ob ich überhaupt Anspruch auf eine steuerliche Absetzung habe. Meine Kollegen haben mir geraten, mich an eine professionelle Steuerberatung zu wenden, um diesbezüglich Klarheit zu bekommen.
Mich beschäftigt die Frage, ob ich die Fahrtkosten in voller Höhe oder nur anteilig absetzen kann. Zudem bin ich unsicher, welche Unterlagen ich dafür benötige und wie ich diese am besten vorbereite. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Fehler mache und keine Ansprüche verpasse.
Können Sie mir bitte erklären, wie ich meine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen kann und welche Schritte ich dafür konkret unternehmen muss? Gibt es möglicherweise weitere Möglichkeiten, um meine Steuerlast zu reduzieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Binder
Sehr geehrte Frau Binder,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fahrtkosten zur Arbeit. Es freut mich, dass Sie sich an mich als professionellen Steuerberater gewandt haben, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu erhalten.
Grundsätzlich ist es möglich, Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Dabei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass Sie als Arbeitnehmerin die Möglichkeit haben, Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem auch die Fahrtkosten zur Arbeit.
Die Höhe der Fahrtkosten, die Sie steuerlich absetzen können, hängt davon ab, ob Sie mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Wenn Sie mit dem eigenen Auto zur Arbeit pendeln, können Sie entweder die tatsächlich entstandenen Kosten pro gefahrenem Kilometer oder pauschal 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. In Ihrem Fall, in dem Ihr Arbeitsplatz etwa 20 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist, könnten Sie also entweder die tatsächlich entstandenen Kosten für die 40 Kilometer pro Tag oder die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
Um Ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel Nachweise über die gefahrenen Kilometer. Hierfür eignen sich beispielsweise Tankquittungen, Werkstattrechnungen oder ein Fahrtenbuch. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Belege sammeln und aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die angegebenen Fahrtkosten tatsächlich angefallen sind.
Zusätzlich zur Absetzung der Fahrtkosten gibt es noch weitere Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu zählen zum Beispiel die Absetzbarkeit von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungskosten, Arbeitsmitteln, Berufskleidung oder auch Umzugskosten im Zusammenhang mit einem Jobwechsel.
Ich empfehle Ihnen daher, alle relevanten Unterlagen zu sammeln und sich im Vorfeld gut auf die Erstellung Ihrer Steuererklärung vorzubereiten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der steuerlichen Absetzung Ihrer Fahrtkosten zur Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Reuter
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