Kann ich Unterhaltskosten für meine Eltern steuerlich geltend machen?
Januar 12, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Anneliese Schaaf
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Marcus Eberstark und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Meine Eltern sind mittlerweile beide im Rentenalter und benötigen vermehrt Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen. Ich übernehme regelmäßig Unterhaltskosten für sie, um sicherzustellen, dass sie ihren Lebensstandard halten können. Da dies natürlich mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für mich verbunden ist, frage ich mich, ob ich diese Unterhaltskosten steuerlich geltend machen kann.
Ich mache mir Sorgen, dass die finanzielle Belastung durch die Unterhaltszahlungen für meine Eltern mein Budget stark belastet und ich nicht sicher bin, ob ich steuerliche Entlastungen in Anspruch nehmen kann, um zumindest etwas Unterstützung zu erhalten. Es wäre für mich sehr hilfreich, wenn ich wüsste, ob und in welcher Form ich die Unterhaltskosten für meine Eltern in meiner Steuererklärung angeben kann.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe ich die Unterhaltskosten für meine Eltern steuerlich geltend machen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit diese Kosten berücksichtigt werden können? Und falls ja, welche Nachweise oder Unterlagen benötige ich, um diese Kosten in meiner Steuererklärung anzugeben?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Eberstark
Sehr geehrter Herr Eberstark,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Geltendmachung von Unterhaltskosten für Ihre Eltern. Als Steuerberaterin kann ich Ihnen hierzu gerne Auskunft geben und Ihnen bei der Klärung dieser Frage behilflich sein.
Grundsätzlich ist es möglich, Unterhaltszahlungen für nahe Angehörige steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen unter anderem Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten oder Lebenspartner. Die Unterhaltszahlungen müssen dabei dazu dienen, den notwendigen Lebensunterhalt des Empfängers zu sichern. Dies bedeutet, dass es sich um finanzielle Zuwendungen handeln muss, die tatsächlich der Sicherstellung des Lebensunterhalts dienen und nicht z.B. für Luxusausgaben verwendet werden.
Um die Unterhaltskosten in Ihrer Steuererklärung angeben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen die Zahlungen regelmäßig erfolgen und nachweisbar sein. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise Überweisungsbelege oder Kontoauszüge vorlegen können, um die Unterhaltszahlungen zu belegen. Zudem ist es wichtig, dass die Unterhaltszahlungen in angemessener Höhe erfolgen und sich im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten bewegen.
Des Weiteren müssen Ihre Eltern bedürftig sein, d.h. sie müssen ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können. Hierzu können beispielsweise Einkommensnachweise oder Rentenbescheide Ihrer Eltern als Nachweise dienen. Es ist wichtig, dass die Bedürftigkeit der Eltern nachgewiesen werden kann, um die steuerliche Anerkennung der Unterhaltszahlungen zu gewährleisten.
In Ihrer Steuererklärung können Sie die Unterhaltszahlungen in der Anlage Unterhalt angeben. Dort können Sie die Höhe der Unterhaltsleistungen eintragen und die entsprechenden Nachweise beifügen. Beachten Sie jedoch, dass die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen gelten und bestimmte Freibeträge sowie zumutbare Belastungsgrenzen berücksichtigt werden müssen.
Ich empfehle Ihnen, sich im Detail mit Ihrem Steuerberater oder einem Experten für Steuerrecht zu beraten, um alle relevanten Aspekte und Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung von Unterhaltszahlungen für Ihre Eltern zu klären. Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei der Klärung Ihrer steuerlichen Situation. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf
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