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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Wie funktioniert die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Luisa Waldmüller und bin alleinerziehend. In diesem Jahr habe ich erstmals Kinderbetreuungskosten für mein Kind angefallen, da ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen bin. Nun frage ich mich, wie ich diese Kosten in meiner Steuererklärung geltend machen kann.

Bisher habe ich noch keine Erfahrung mit der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gemacht und bin daher etwas unsicher, wie ich vorgehen soll. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Steuervorteile verpasse und meine finanzielle Situation bestmöglich optimiere.

Könnten Sie mir bitte erklären, wie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten funktioniert? Was muss ich beachten, um die Kosten korrekt in meiner Steuererklärung anzugeben und von den entsprechenden Steuervorteilen zu profitieren? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Kosten absetzen zu können?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Luisa Waldmüller

Anneliese Schaaf

Sehr geehrte Frau Waldmüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie als alleinerziehende Mutter darauf bedacht sind, sämtliche Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer finanziellen Situation auszuschöpfen.

Grundsätzlich können Sie die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes steuerlich geltend machen, sofern es sich um eine beruflich veranlasste Kinderbetreuung handelt. Das bedeutet, dass die Betreuung notwendig ist, damit Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die Kosten können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung abgesetzt werden.

Um die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel eine Bescheinigung des Betreuungsdienstes oder der Betreuungsperson, aus der hervorgeht, wie hoch die Kosten waren und in welchem Zeitraum sie angefallen sind. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Kontoauszüge als Nachweis der Zahlungen, können ebenfalls hilfreich sein.

Wichtig ist außerdem, dass Sie die Kosten nicht bereits anderweitig geltend gemacht haben, zum Beispiel im Rahmen von steuerfreien Arbeitgeberleistungen oder öffentlichen Zuschüssen. Auch müssen Sie die Kinderbetreuungskosten in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung angeben und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen wie die Vorlage einer Bescheinigung des Jugendamts erfüllen.

Sollten Sie unsicher sein, ob und wie Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben sollen, empfehle ich Ihnen dringend, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen. Diese können Ihnen individuell weiterhelfen und sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anneliese Schaaf

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Anneliese Schaaf