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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Konrad Melzer und bin Student im letzten Semester meines Bachelorstudiums. Bisher habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich dachte, dass dies nur für Berufstätige notwendig sei. Allerdings habe ich von Kommilitonen gehört, dass es auch für Studenten sinnvoll sein kann, eine Steuererklärung einzureichen, um eventuell Steuern zurückzuerhalten.

Ich bin unsicher, ob ich als Student verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben und ob es sich für mich lohnen würde. Mein Einkommen besteht hauptsächlich aus BAföG und gelegentlichen Nebenjobs, die jedoch unter der Grenze für die Steuerpflicht liegen. Dennoch habe ich im letzten Jahr einige Werbungskosten gehabt, wie zum Beispiel Fahrtkosten für Praktika und Fachliteratur für mein Studium.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich keine Steuererklärung abgebe. Gleichzeitig bin ich unsicher, ob der Aufwand und die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters sich lohnen würden, wenn ich nur geringe Einkünfte habe.

Können Sie mir bitte sagen, ob ich als Student verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben und ob es sich in meinem Fall lohnen würde? Welche Unterlagen müsste ich dafür vorbereiten und welche Kosten kämen auf mich zu, wenn ich Ihre Hilfe in Anspruch nehme?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Melzer

Anneliese Schaaf

Sehr geehrter Herr Melzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Abgabe einer Steuererklärung als Student. Es ist durchaus verständlich, dass Sie unsicher sind, ob es für Sie als Student sinnvoll ist, eine Steuererklärung einzureichen. Gerne möchte ich Ihnen dabei helfen, Klarheit zu schaffen und Ihnen alle relevanten Informationen bereitstellen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass auch Studenten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein können. Grundsätzlich sind Sie als Student dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie Einkünfte haben, die über dem Grundfreibetrag liegen. Für das Jahr 2021 beträgt dieser Grundfreibetrag 9.744 Euro. Da Sie angegeben haben, dass Ihre Einkünfte aus BAföG und gelegentlichen Nebenjobs unter dieser Grenze liegen, sind Sie nicht zwingend zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Allerdings kann es dennoch sinnvoll sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben, um eventuell Steuern zurückzuerhalten. Besonders dann, wenn Sie im letzten Jahr Werbungskosten wie Fahrtkosten für Praktika oder Fachliteratur für Ihr Studium hatten, können diese Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch könnten Sie unter Umständen eine Steuerrückerstattung erhalten.

In Bezug auf die Kosten für die Beauftragung eines Steuerberaters kann ich Ihnen mitteilen, dass diese von verschiedenen Faktoren abhängen. Bei geringen Einkünften und einfachen steuerlichen Verhältnissen können die Kosten überschaubar sein. In vielen Fällen können Studierende auch die Unterstützung von Steuerberatern zu einem reduzierten Honorar in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, sich direkt bei einem Steuerberater nach den genauen Kosten zu erkundigen.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Steuererklärung einzureichen, sollten Sie in der Regel folgende Unterlagen vorbereiten: Ihre Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Ihre Werbungskosten (z.B. Quittungen für Fachliteratur, Fahrtkostenabrechnungen), Bescheinigungen über BAföG-Zahlungen und alle weiteren relevanten Unterlagen zu Ihren Einkünften und Ausgaben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schaaf, Steuerberaterin

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