Fortbildungskosten bei einem Selbstständigen
Februar 25, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit 01/2008 verheiratet und habe mit meiner Frau in Halle/Saale in der Familienwohnung gewohnt. meine Frau hatte in Frankfurt eine Zweitwohnung, da sie auch dort arbeitet.
In Halle habe ich ein Gewerbe betrieben und meine Frau war auch dort als Hauptwohnsitz angemeldet. in 2009 war sie schwanger und deshalb während der Mutterschutz und danach wegen Elterngeldbezug in Halle geblieben. Ich habe 10/2009 ein Masterstudium in Siegen aufgenommen. Da meine Frau nach dem elterngeldbezug wieder arbeiten geht, hat sie auch die Wohnung in Frankfurt beibehalten und wohnt dort mit Hauptwohnsitz seit 02/2010. Ich bin jeden tag von ihrer Wohnung aus Frankfurt mit dem Zug(Semesterticket) nach Siegen gefahren, um die Vorlesungen zu besuchen und wieder zurück nach Frankfurt. am Freitag fahre ich dann von Siegen nach Halle, wo ich dort mein Selbstständigkeit betreibe.
Meine Fragen:
1- kann ich die Fahrten für Hin und Zurück von Frankfurt nach Siegen pauschal mit Entfernungspauschale trotz Semesterticket geltend machen? oder soll ich die Fahrten als Auswärtstätigkeit geltend machen als reisekosten?
2- Kann ich die Mietkosten von der Wohnung meiner Frau in Frankfurt aus dem Steuer absetzen, da ich die immer genutzt habe, um zur Uni zu fahren? spielt dabei eine Rolle, ob sie die Miete bezahlt hat ?
3- Kann ich die Fahrten von Siegen nach Halle mit der Entfernungspauschale geltend machen, wenn ich mit Mitfahrtgelegenheit dort hin gefahren bin?
vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichem Gruß
M.M
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Informatioen kann die steuerrechtliche Beurteilung ändern.
Als Betriebsausgaben können Sie alle Aufwendungen geltend machen, die anläßlich Ihrer Fortbildung entstanden sind.
Bei den Reisekosten ist zu differenzieren, wo während des Studiums der Hauptsitz Ihrer Tätigkeit liegt. In Ihrem Fall kann ich das aus den gemachten Angaben nicht endgültig beurteilen. Liegt der Hauptsitz Ihrer Gesamttätigkeit weiterhin in Halle, wo Sie Ihr Gewerbe betreiben, so können Sie die tatsächlichen Reisekosten einschließlich der Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Ich bezweifele allerdings, daß aufgrund der zeitlichen Verteilung das Finanzamt den Sitz Ihrer Tätigkeit ohne weiteres in Halle sieht. In diesem Fall können Sie die Entfernungspauschale für die Fahrt nach Siegen aus Frankfurt ansetzen.
Die Mietkosten Ihrer Frau können Sie nicht ansetzen. Allerdings stellt sich die Frage, ob hier eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, so daß Ihre Ehefrau ihre Wohnung in Frankfurt oder Sie Ihre Wohnung in Halle als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen können. Hierzu muß gewürdigt werden, wo der Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses liegt. Das ist in Ihrem Fall sehr komplex, da hier insgesamt drei verschiedene Tätigkeiten in drei Orten verfolgt werden. Die Umstände Ihres Einzelfalls müßten genau geprüft werden.
Diese Frage ist auch relevant bei der Beurteilung, wie die Kosten für die Fahrten zurück nach Halle zu werten sind. Liegt Ihr Wohnsitz in Frankfurt, so stellen die Fahrtkosten Betriebsausgaben dar, die Sie mit der Entfernungspauschale ansetzen können. Liegt Ihr Wohnsitz dagegen in Halle, so sind diese Kosten mit den Reisekosten zu Ihrem Studienort abgedeckt.
Es tut mir leid, Ihnen keine definitive Antwort auf Ihre Fragen geben zu können. Ihr Fall muß anhand der Umstände im Einzelfall geprüft werden, da sich auch steuerlicher Gestaltungsspielraum bietet, der über die reine Frage der Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten hinausgeht. Für solche Fragestellungen ist ein solches Forum nicht schwer geeignet.
Sie sollten sich detailliert auf der Basis steuerlich durch einen Kollegen vor Ort beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine solche Beratung unter Anrechnung des hier gezahlten Honorars zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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