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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Steuerklärung 2008

Guten Tag,

ich habe vergessen meine Steuerklärung 2008 zu machen, bis wann soll diese beim Finanzamt noch eingehen um ggf. auch noch Erstattung zu bekommen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit besteht und Sie die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 meinen.

Eine Einkommensteuerveranlagung wird hier nur dann durchgeführt, wenn Sie diese beantragen. Es gilt eine 4-jährige Antragsfrist. Sie können die Einkommensteuererklärung 2008 bis zum 31.12.2012 beim Finanzamt einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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Experte für Steuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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