Firmenwagen Werbungskosten
Januar 5, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag,
mein Mann besitzt einen Firmenwagen mit Privatnutzung (1 % Versteuerung)
Bisher bekam er auf der Lonsteuerbescheinigung zusätzlich Fahrten nach Pkt 17+18 (steuerfreie Zuschüsse und pauschal)ausgewiesen. In der Steuererklärung für 2009 haben wir auch immer die Entfernungspauschale zu seinem Arbeitsort (einfache Kilometer) geltend gemacht und das Finanzamt hat die Zuschüsse des AG gegengerechnet. Soweit so gut.
Im laufenden Jahr 2010 bekam mein Mann dann eine Rückzahlung vom Arbeitgeber und einen monalich höheren Nettolohn ausgezahlt, weil der AG die Versteuerung zwischen Wohnort und Arbeisstätte geändert hat und nun nichts mehr versteuert? (ganz verstanden haben wir das nicht soll wohl eine neue gesetzliche Regelung sein).
Nun steht auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 auch keine Angaben mehr unter Pkt. 17+18.
Ich muss noch dazu sagen, dass mein Mann nicht am Firmensitz arbeitet sondern dauerhaft in einer Projekttätigkeit bei einer anderen Firma eingesetzt ist, die 70 Kilometer von unserem Wohnort entfernt ist.
Dauerhaft heisst 230 Tage im Jahr und das seit Jahren (keine Leiharbeit)
Nun zur Frage: Können wir dann überhaupt in der Steueerkärung für 2010 Werbungskosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz geltend machen oder nur noch die Pauschale von 920 €? Benzinkosten, Versicherung, Reparatur etc des Firmenwagens übernimmt der Arbeitgeber meines Mannes
Vielen Dankfür Ihre Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ihr Arbeitgeber hat bisher die Option befolgt, die Ihnen zustehende Entfernungspauschale als steuerfreien Arbeitslohn auszuzahlen. Dies wurde unter Punkt 17 und 18 in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt.
Im Gegenzug dazu war keine Werbungskostenabzug auf Ihrer Seite möglich. Die Angabe in der Steuererklärung erfolgte lediglich, um den steuerfrei ausgezahlten Arbeitslohn steuerfrei zu halten. Ohne diese Angabe hätte das Finanzamt den Arbeitslohn nachversteuert.
Da nunmehr kein steuerfreier Arbeitslohn vorliegt, stellt die Entfernungspauschale echte Werbungskosten dar, die die Steuerlast oberhalb von 920 € mindert. Der Ort der Projekttätigkeit ist regelmäßige Arbeitsstätte geworden, auch wenn es sich nicht um eine Betriebsstätte des Arbeitsgebers handelt. Da die Privatnutzung des Fahrzeugs als Arbeitslohn versteuert wird, können die Fahrten zur Arbeitsstätte, bei denen es sich um Privatfahrten handelt, als Werbungskosten abgezogen werden. Sie können daher für 230 Tage 70 Kilometer ansetzen. Weitere dienstliche Fahrten können Sie nicht absetzten, da der Arbeitgeber die Fahrzeugkosten trägt.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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