rückzahlung
November 4, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
guten abend,
ich habe nur schnell einne frage was die lohnsteuer angeht...ich habe am 28.10.2010 meine frau geheiratet.eigentlich war es klar da ich arbeite und meine frau arbeitslos ist und unsere tochter erst 14 monate ist wollte ich in die steuerklasse 3 gehen und meine frau in die 5 ...nun meine frage wenn sie jetzt in die 5 geht muss sie dann bei ihren 800 euro eine rückzahlung ans arbeitsamt leisten? und wenn ja wieviel wäre es ca ?
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich nach dem Netto-Arbeitslohn VOR Bezug der Lohnersatzleistung. Wenn es einmal festgelegt ist, wird der Tagessatz im Nachhinein nicht mehr verändert.
Daher hat die Wahl der Steuerklasse nur vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes eine Bedeutung, da der bezogenen Nettolohn beeinflusst wird. Sie müssen nicht mit einer Minderung der Bezüge rechnen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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