Ausbildungskosten ohne Bezug zum ausgeübten Beruf
Mai 24, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Seit ein paar Jahren habe ich beim BHV - Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater eine Ausbildung zum Hundeerzieher- und Verhaltensberater IHK/BHV gemacht. In den letzten Jahren immer über WErbekosten geltend gemacht und anerkannt. Anfangs wurde das zweimal abgelehnt, habe aber ein Urteil einer Yoga-Lehrerin eingereicht.
In 2009 mußte ich, damit ich zur Prüfung zugelassen werden, eine Gewerbe anmelden. Jetzt weiß ich nicht, wo ich die angefallenen Kosten geltend machen soll. Als Betriebsausgaben im Gewerbe oder wieder als Werbungskosten.
Die Ausbildung wurde im November erfolgreich abgeschlossen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstbratung wie folgt beantworten möchte:
Berufsausbildungskosten, die im Rahmen von Sonderausgaben bis zu einem Höchsbetrag von 4.000 Euro abzugsfähig sind liegen dann vor, wenn es sich um eine ERSTMALIGE Ausbildungsmaßnahme handelt. Dies bedeutet, dass eine Berufsausbildungsmaßnahme dann als erstmalig angesehen wird, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung VORHER GEGANGEN ist.
Da ich davon ausgehe, dass Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, handelt es sich bei den Kosten zur Ausbildung als Hundeezieher-und Verhaltensberater um eine WEITERE Berufsausbildung, deren Kosten als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Da Sie ein Gewerbe für die Tätigkeit angemeldet haben, können Sie diese Kosten als Betriebsausgaben in Ihrer Gewinnermittlung zum Abzug bringen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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